{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/koeln/ag_wipperfuerth/j2006/1C244_06_Urteil_20060821","ecli":"ECLI:DE:AGGM3:2006:0821.1C244.06.00","court":"Amtsgericht Wipperfürth","senate":"Abt. 1","decided":"2006-08-21","aktenzeichen":"1C244/06","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 951,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2005 zu zahlen abzüglich am 28.04.2006 gezahlter 522,00 EUR.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nEntscheidungsgründe:\n\n(Ohne Tatbestand im Hinblick auf den nach beiderseitiger Erledigung verbliebenden Reststreitwert gemäß § 313 a ZPO).\n\nDie Klage ist begründet. Die Klägerin kann von der Beklagten das geltend gemachte Standgeld verlangen. In der von der Beklagtenseite begehrten Form, nämlich Vorlage Tachoscheibe, hat die Klägerseite den Umfang der Standzeit belegt. Gegen die Höhe des Standgeldes bestehen weder hinreichende Bedenken noch sind diese hinreichend durch Beklagtenseite geltend gemacht worden. Die Klägerin sollte die Ware gemäß Frachtauftrag am 24.11.05 bis 12 Uhr übernehmen.\n\nDas Fahrzeug wurde am 24.11.05 bereit gestellt. Jedoch war die Ware nicht ladebereit. Vielmehr konnte die Ware erst am 25.11.05, 11 Uhr verladen werden. Die Beklagte hat daher für die Zeit  von 20 Stunden ein Standgeld für ein Fahrzeug mit 25 Tonnen Nutzlast von 350 € netto geltend gemacht. Dies ist angemessen. (Vergl. Auch Amtsgericht Bonn: 33 Euro/Stunde Az.: 3 C 256/00; Amtsgericht Villingen: 66 Euro/Stunde Az.: 5 C 298/00 vom 8.11.2000).\n\nZwar ist der Beklagtenseite zuzugeben, das Standgeldvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich sind. Vorliegend ist indes zu berücksichtigen, dass die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten „Frachtpreis inklusive aller Stand- und Wartezeiten“ zu umfassend und zu unbestimmt ist und damit gegen § 307 BGB verstößt, der auch unter Kaufleuten gilt, da die Formulierung der Beklagten – AGB eine unangemessene Benachteiligung im Hinblick auf ihre nicht hinreichende Klarheit enthält entgegen den Gedanken der gesetzlichen Regelung in § 412 Abs. 3 AGB. Insoweit ist etwa hinzuweisen auf den Standardkommentar von Koller, Transportrecht, 5. Auflage, Randziffer 62 zu § 412 HGB wo es heißt, dass eine Standgeldvereinbarung möglich ist für eine bestimmte zeitliche Frist. Die vorliegende allumfassende Ausschlussformulierung hält das Gericht für unwirksam.\n\nDie Nebenforderung hat ihre Berechtigung in §§ 280 ff, 286 ff BGB.\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 ff ZPO, wobei auch die beidseitige Erledigungserklärung kostenmäßig zu Lasten der Beklagtenseite geht, da diese keinen rechtlichen Anspruch auf Überlassung von zwei getrennten Rechnungen hatte.\n\nFür eine Anwendung von § 511 Abs. 4 ZPO besteht keine Veranlassung.\n\nStreitwert: bis zum 28.04.2006: 951,20 EUR\n\n                 ab dem 29.04.2006: 600,00 EUR","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wipperfuerth/2006-08-21/1c244-06","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 307","ref_norm":"307","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"HGB","ref":"§ 412","ref_norm":"412","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 511","ref_norm":"511","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wipperfuerth/2006-08-21/1c244-06","retrieved":"2026-10-28 15:55:10.780949+00:00"},"card":{"id":"ag-wipperfuerth/2006-08-21/1c244-06","court":"AG Wipperfürth","court_id":"ag-wipperfuerth","court_as_stated":"Amtsgericht Wipperfürth","panel":"Abt. 1","date":"2006-08-21","dockets":["1C244/06"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:AGGM3:2006:0821.1C244.06.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/koeln/ag_wipperfuerth/j2006/1C244_06_Urteil_20060821","ecli":"ECLI:DE:AGGM3:2006:0821.1C244.06.00"},"cite_as":"AG Wipperfürth, Urteil vom 21.08.2006 – 1C244/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wipperfuerth/2006-08-21/1c244-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 951,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2005 zu zahlen abzüglich am 28.04.2006 gezahlter 522,00 EUR.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"BGB/307","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"307","label":"§ 307 BGB","mentions":1},{"id":"ZPO/313a","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"313a","label":"§ 313a ZPO","mentions":1},{"id":"HGB/412","law":"HGB","abbreviation":"HGB","ref":"412","label":"§ 412 HGB","mentions":1},{"id":"ZPO/511","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"511","label":"§ 511 ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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