{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2023/29_F_33_23_Beschluss_20230914","ecli":"ECLI:DE:AGGL1:2023:0914.29F33.23.00","court":"Amtsgericht Bergisch Gladbach","senate":"Einzelrichterin","decided":"2023-09-14","aktenzeichen":"29 F 33/23","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDurch Einholung eines Sachverständigengutachtens soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen:\n\nEntziehung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB)\n\na)\n\nBestehen die Bereitschaft und die Fähigkeit, die Versorgung und Erziehung des Kindes unter Berücksichtigung etwaiger besonderer individueller Anforderungen des Kindes zu gewährleisten und ggf. eigene Belange zurückzustellen?\n\nWie wirkt es sich aus, dass U. Werte, seit sie bei der Kindesmutter lebt, als besser denn je bezeichnet werden?\n\nWie ist es zu beurteilen, dass U. sich weigert, der Kindesmutter ihre Werte zu übermitteln und diese zu besprechen?\n\nWie wirkt sich die als von den Beteiligten als sehr eng beschriebene Beziehung des Kindes zum Vater (tägliche Telefonate, nächtliche Kontrolle der Unterzuckerungen durch den Vater, die von den Ärzten im Rahmen der Verselbständigung U. für überflüssig gehalten wird, regelmäßige Ausflüge am Wochenende) und ihre vom Sachverständigen F. beschriebene Weigerung, erwachsen zu werden aus?\n\nWie ist die o.g. Fähigkeit des Kindesvaters vor dem Hintergrund der Vorfälle im Haushalt der Cousine U. (Polizeieinsatz nachdem Kindesvater U. mitnehmen wollte) bzw. in der Einrichtung Q. (Bestehen auf Klinikaufenthalt obwohl nicht erforderlich) sowie der Konflikte mit dem dem Helfersystem bzw. den Ärzten zu werten? Wie ist es zu werten, dass der Kindesvater bekundet, mit Fachpersonal zusammenarbeiten zu wollen, gleichzeitig aber die Termine absagt?\n\nIst eine Rückkehr U. in den Haushalt des Kindesvaters auch bei Erreichen der weitgehenden Verselbständigung des Diabetesmanagments vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen in den Haushalt des Kindesvaters möglich?\n\nFalls die o.g. Fähigkeit bei beiden Elternteilen oder einem Elternteil nicht besteht:\n\nb)\n\nIst bereits eine Schädigung des Kindes eingetreten oder besteht gegenwärtig schon eine Gefahr in einem solchen Maß, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt? Von welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit sind die eingetretenen oder befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes?\n\nc)\n\nGibt es andere Hilfs-/Unterstützungsangebote, die geeignet sind, die Gefährdungen abzuwenden, gegebenenfalls welche?\n\nd)\n\nSind die Kindeseltern bereit und in der Lage, diese Angebote anzunehmen und umzusetzen, so dass eine Gefährdung nicht mehr besteht?\n\ne)\n\nWelche Vorstellungen hat das Kind und wie sind diese unter den Aspekten der Zielorientierung, Intensität, Stabilität und Autonomie zu bewerten?\n\nWie ist es zu bewerten, dass U. nach wie vor äußert, beim Kindesvater leben zu wollen?\n\nf)\n\nWelche psychischen, seelischen und körperlichen Auswirkungen sind als Folge einer fortbestehenden Trennung des Kindes von den Eltern bzw. einem Elternteil für das Kind zu erwarten? Kommt insbesondere lediglich eine außerhäusige Unterbringung in Betracht?\n\nKann dieser zu befürchtende Schaden durch Hilfsmaßnahmen abgewehrt oder begrenzt werden? Wenn ja, welche sind dies?\n\nZur Sachverständigen wird bestimmt:\n\nDipl. Psych. Dr. M., P.-straße, S..\n\nSoweit sich im Rahmen der Begutachtung Ansatzpunkte für die Möglichkeit der Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten ergeben, soll sie hierauf hinwirken (§ 163 Abs. 2 FamFG).\n\nDer Sachverständigen wird gemäß §§ 411 Abs. 1 ZPO, 30 Nr. 1 FamFG eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens bis zum 00.00.0000 gesetzt.\n\nDie Sachverständige wird ermächtigt, einen Psychiater hinzuzuziehen, sofern das für die Beantwortung der Fragen erforderlich sein sollte.\n\nDie Akten Amtsgericht K., Az.: N01 und N02 werden beigezogen.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2023/29_F_33_23_Beschluss_20230914.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bergisch-gladbach/2023-09-14/29-f-33-23","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1666","ref_norm":"1666","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 163","ref_norm":"163","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 411","ref_norm":"411","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2023/29_F_33_23_Beschluss_20230914.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2023/29_F_33_23_Beschluss_20230914.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bergisch-gladbach/2023-09-14/29-f-33-23","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/ag_bergischgladbach/j2023/29_F_33_23_Beschluss_20230914.html","retrieved":"2026-09-30 06:09:32.716987+00:00"}}