{"status":"available","doknr":"OLD447430","ecli":"ECLI:DE:AGGIESS:2013:0710.517GS601JS18835.1.0A","court":"Amtsgericht GieBen","senate":null,"decided":"2013-07-10","aktenzeichen":"517 Gs - 601 Js 18835/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nnachgehend LG Gießen, 7 Qs 183/13\n\nGründe\n\n Der Beschuldigte ist verdächtig, am 06.10.2007 über die Internetseite\n www.azovfilms.com\n ein kinderpornografisches Video bzw. Fotoset gegen Entgelt erworben zu haben. Dabei handelt es sich um folgende Bestellung:\n \n\n \n\n \n\nProdukt\n\n \n\nOrderdatum\n\n \n\nOrder-Email\n\n \n\nOrderstatus\n\n \n\n \n\n \n\nVladik Anthology 11:13\n\n \n\n06.10.2007\n\n \n\nXXX\n\n \n\nshipped\n\n \n\n \n\n Die entsprechende DVD wurde von dem Betreiber der Internetseite\n www.azovfilms.com\n per Luftpost an folgende Adresse versendet (\"shipped\"): XXX. An dieser Adresse war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt amtlich gemeldet.\n \n\nDieses Video bzw. Fotoset ist so geartet, dass männliche Kinder im Alter eindeutig unter 14 Jahren im Genitalbereich vollständig entkleidet und in bewusst aufreizender Pose so dargestellt werden, dass die primären Geschlechtsmerkmale den Mittelpunkt des Bildes ausmachen, wobei die Darstellung, ohne jeden sinnstiftenden Kontext, allein auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielt. Dabei nehmen die kindlichen Darsteller die aufreizenden Körperhaltungen und Positionen aktiv ein, d.h. sie handeln.. Es handelt sich mithin um gemäß § 184b StGB strafbare so genannte \"Posing\"-Darstellungen (vgl. dazu Fischer, StGB, 59; Aufl. 2012, § 184b Rn. 4).\n\nAuch wenn betreffend der konkreten Besitzverschaffungshandlung bereits Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB eingetreten ist, bleibt die Verfolgung, des fortdauernden Besitzes dieses Videos bzw. Fotosets als sog. Dauerdelikt möglich, da insofern eine Verfolgungsverjährung erst mit Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes beginnt (vgl. dazu Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 78a Rn. 12 sowie Vor § 52 Rn. 58).\n\nAufgrund des gezeigten Verhaltens ist ferner nach der kriminalistischen Erfahrung zu erwarten, dass sich der Beschuldigte auch über weitere Bezugsmöglichkeiten im Internet (z.B. Internetseiten, Boards, Tausch mit anderen Personen über Chats etc.)-weitere kinderpornographische Bild- oder Videoaufzeichnungen verschaffte, sodass der Verdacht des Besitzes weiterer kinderpornografischer Schriften besteht.\n\nHierbei handelt es sich um eine Straftat gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB.\n\nDer Verdacht gegen den Beschuldigten ergibt sich aus folgenden Tatsachen:\n\n - Kunden- und Bestelldaten der kanadischen Firma 4P5P als Betreiber der Internetseite\n www.azovfilms.com\n \n\n - Auswertung der über die Internetseite\n www.azovfilms.com\n bestellbaren Videos und Fotosets\n \n\n- Ermittlungen des Bundeskriminalamts.\n\nEine vorherige Anhörung des Beschuldigten unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1 StPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/447430","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-gieben/2013-07-10/517-gs-601-js-18835-13","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 184b","ref_norm":"184b","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/447430","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/447430","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-gieben/2013-07-10/517-gs-601-js-18835-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/447430","retrieved":"2026-07-09 07:27:53.150806+00:00"}}