{"status":"available","doknr":"OLD455470","ecli":"ECLI:DE:AGFFM:2023:0720.970DS938JS33612.2.00","court":"Amtsgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2023-07-20","aktenzeichen":"970 Ds 938 Js 33612/22","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nvorgehend AG Frankfurt am Main, 6. Oktober 2022, 981 Ds 938 Js 33612/22, Urteil\n\nvorgehend OLG Frankfurt am Main, 8. Mai 2023, 1 Ss 276/22, Urteil\n\nTenor\n\nDer Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 20,- EUR verurteilt.\n\nDem Angeklagten wird für die Dauer vom 6 Monaten untersagt fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge jeglicher Art im öffentlichen Verkehr zu führen. Dieses Fahrverbot ist durch die erfolgte Beschlagnahmung des Führerscheins des Angeklagten bereits vollstreckt.\n\nDer Angeklagte trägt die Verfahrenskosten insgesamt sowie seine notwendigen Auslagen.\n\nAngewendete Vorschriften:\n\n§§ 316, 44 StGB; 465 StPO\n\nGründe\n\n(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)\n\nDer Angeklagte wurde mit insoweit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Oktober 2022 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils € 20.- verurteilt (Az. ...). Wegen dem dieser Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt sowie wegen der Angaben des Angeklagten zu seiner Person wird auf dieses Urteil Bezug genommen.\n\nZudem wurde gegen den Angeklagten in dem vorgenannten Urteil gemäß § 44 StGB ein Fahrverbot von 6 Monaten ausgesprochen. Soweit in dem Urteil auf dieses Fahrverbot erkannt und die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Anordnung einer Sperre damit konkludent abgelehnt wurde, wurde das Urteil durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2023 aufgehoben und an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.\n\nBereits aufgrund der seit der am 26. März 2022 begangenen Tat (Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit mindestens 1,64 Promille) inzwischen vergangenen Zeit kann vorstehend keine Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr festgestellt werden. Neue Verfehlungen des Angeklagten im Straßenverkehr sind dem Gericht nicht bekannt.\n\nDer Angeklagte ist daher rechtskräftig zu einer\n\nGeldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils € 20.-\n\nverurteilt. Zudem war erneut ein\n\nFahrverbot von 6 Monaten\n\ngemäß § 44 StGB auszusprechen, welches indes aufgrund der bereits erfolgten Beschlagnahmung des Führerscheins des Angeklagten nur deklaratorischer Natur ist.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens gemäß § 465 StPO zu tragen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/455470","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-frankfurt-main/2023-07-20/970-ds-938-js-33612-22","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 316","ref_norm":"316","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/455470","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/455470","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-frankfurt-main/2023-07-20/970-ds-938-js-33612-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/455470","retrieved":"2026-07-09 07:44:04.055114+00:00"}}