{"status":"available","doknr":"OLD455601","ecli":"ECLI:DE:AGFFM:2018:0518.472F18190.17VA.00","court":"Amtsgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2018-05-18","aktenzeichen":"472 F 18190/17 VA","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nnachgehend OLG Frankfurt am Main, 17. Oktober 2019, 4 UF 52/19 , Beschluss\n\nnachgehend BGH, XII ZB 531/19\n\nTenor\n\n1. Die Kürzung der Rente des früheren Antragstellers bei der XXX wird in Höhe von 546,12 Euro ab dem 01.10.2017 ausgesetzt.\n\n2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\n3. Der Wert des Verfahrens wird auf 6.553,44 € festgesetzt.\n\nGründe\n\nDer Antragsteller begehrt die Anpassung des Versorgungsausgleichs nach § 33 VersAusglG.\n\nDie Ehe der Beteiligten wurde am 15.11.2004 geschieden. Die Ehezeit endete am 31. 05. 2003. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens verpflichtete sich der Antragsteller, der Antragsgegnerin einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 2.000 € zu zahlen.\n\nHierbei wurde ihm ein fiktives Einkommen angerechnet, da er sich selbständig gemacht hatte und dabei auf ein gehobenes Einkommen verzichtet hatte. In der Unterhalts-Vereinbarung wurde ebenfalls aufgenommen, dass das Erwerbseinkommen der Antragsgegnerin über 500,00 € anrechnungsfrei bleibt, ebenso der Vorteil des mietfreien Wohnens.\n\nZum Zeitpunkt der Unterhaltsvereinbarung erzielte die Antragsgegnerin ein Einkommen von 350,00 € zuzüglich des Wohnvorteils. Die Wohnung hat eine Größe von 110 qm. Nunmehr erzielt sie ein monatliches Einkommen von durchschnittlich 500,00 €.\n\nDie Antragsgegnerin zahlt monatlich 360,00 € an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und insgesamt 400,00 € an Rentenbeiträgen (gesetzlich und privat).\n\nDer Antragsteller erzielt ab dem 01.10.2017 Renteneinkünfte in Höhe von insgesamt 1.221,66 €. Weiterhin hat er Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 1.000 € monatlich (netto), sowie Kapitaleinkünfte in Höhe von ca. 300,00 € monatlich.\n\nDer frühere Antragsteller bezieht bei der XXX eine durch den Versorgungsausgleich gekürzte Rente. Es handelt sich um ein Regelsicherungssystem nach § 32 VersAusglG.\n\nDer Ausgleichswert beträgt: . . . . . . . . 450,26 Euro, nunmehr nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung 546,12 €\n\nEr besteht in einer Monatsrente. Der Ausgleich erreicht den Grenzwert von 47,60 Euro. Die Bagatellregel § 33 II VersAusglG steht daher der Aussetzung der Kürzung nicht entgegen.\n\nDie Kürzung der Rente des früheren Antragstellers bei der Knappschaft Bahn-See\n\nist nach § 33 III VersAusglG auszusetzen in Höhe von 546,12 Euro.\n\nDie Aussetzung der Kürzung setzt nicht voraus, dass sich diese auf die Höhe des geschuldeten Unterhalts auswirkt (BGH, Beschl. vom 07.11.2012, beck-online). Es ist daher unerheblich, dass der Antragsteller schon seit Beginn der Unterhaltsvereinbarung den geschuldeten Unterhalt auch aus seinem Vermögen gezahlt hat. Die Anpassung ist zwar begrenzt sowohl auf den vereinbarten als auch den fiktiven Unterhalt, aber da die Kürzung den fiktiven Unterhalt nicht überschreitet, ist es unschädlich, dass der Unterhalt auch aus dem Vermögen gezahlt wurde und wird.\n\nDer Antragsteller würde der Antragsgegnerin weiterhin Unterhalt über den gekürzten Betrag hinaus schulden, wie sich der nachfolgenden Unterhaltsberechnung entnehmen lässt.\n\nDas Gericht wäre bei einer Abänderung des Unterhalts an die Vereinbarung über die Nichtanrechnung des Wohnvorteils und der Einkünfte der Antragsgegnerin gebunden, so dass auch in diesem Verfahren zur Berechnung des fiktiven Unterhalts der Antragsgegnerin kein Wohnvorteil anzurechnen ist.\n\nBeim Antragsteller war das Einkommen zuzüglich des Kürzungsbetrags anzusetzen.\n\nDies hat folgende Unterhaltsberechnung ergeben:\n\nNamen der nur Unterhaltspflichtigen\n\nvon XXX\n\nNamen der (auch) unterhaltsberechtigten Partner\n\nXXX\n\nBedarf und Leistungsfähigkeit\n\nEhegatten\n\nXXX\n\n \n\n \n \n\nEinkommen von XXX\n\n \n         \n \n \n\n500,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nweniger als halbschichtig, darum notwendiger Selbstbehalt\n\n \n         \n \n \n\n980,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nabzüglich pauschaler berufsbedingter Aufwendungen\n\n \n         \n \n \n\n-25,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nNaturaleinkommen (Wohnwert)\n\n \n         \n \n \n\n0,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nSchulden, Belastungen\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n \n \n\n750,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nSchulden, Belastungen\n\n \n         \n \n \n\n -750,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nunterhaltsrechtliches Einkommen\n\n \n         \n \n \n\n-275,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nunterhaltsrechtliches Einkommen\n\n \n         \n \n \n\n0,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nvon XXX\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nEinkommen von XXX aus dem ungekürzten Rentenbezug\n\n \n \n \n\n3.067,78 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\ndavon aus Erwerbstätigkeit\n\n \n         \n \n \n\n1.000,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\ninsgesamt\n\n \n         \n \n \n\n3.067,78 Euro\n\n \n \n\n \n\nUnterhaltspflichten\n\nBerechnung des Gatten/Partnerunterhalts\n\nVoller Partnerunterhalt\n\nVerpflichtungen von XXX\n\nWeil das Resteinkommen von XXX geringer ist als das Erwerbseinkommen, wird daraus der Erwerbstätigenbonus berechnet.\n\n \n\n \n \n\nEinkommen von XXX\n\n \n         \n \n \n\n3.067,78 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nErwerbstätigenbonus: 1000*1/7\n\n \n         \n \n \n\n -142,86 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nBonusbereinigtes Einkommen von XXX\n\n \n         \n \n \n\n2.924,92 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nVoller Unterhalt von XXX : 2924,92/2\n\n \n         \n \n \n\n1.462,46 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nXXX   \n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nXXX bleibt 3067,78 - 1462,46 =\n\n \n         \n \n \n\n1.605,32 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nDas Resteinkommen unterschreitet nicht den Ehegattenselbstbehalt von.\n\n \n         \n \n \n\n1.200,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n\n \n \n\nVerteilungsergebnis\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nXXX     \n\n \n         \n \n \n\n1.606,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\nXXX     \n\n \n         \n \n \n\n1.463,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n \n \n\ninsgesamt\n\n \n         \n \n \n\n3.069,00 Euro\n\n \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nZahlungspflichten\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n         \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nvon XXX zahlt an\n\n \n         \n         \n \n\n \n\n \n \n\nXXX     \n\n \n         \n \n \n\n1.463,00 Euro\n\n \n \n\n \n\nNach § 34 VersAusglg wirkt die Anpassung auf den Monat, der auf die Antragstellung folgt. Da die Rente aber erst zum 01.10.2017 bezogen wird, war die Anpassung hierauf zu beziehen.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 80,81 FamFG.\n\nDie Festsetzung des Verfahrenswerts beruht auf § 50 FamGKG. Analog zu § 51 FamGKG hat das Gericht das 12 –fache des Kürzungsbetrags als Verfahrenswerts angesetzt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/455601","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-frankfurt-main/2018-05-18/472-f-18190-17-va","cited_norms":[{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":3},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"FamGKG","ref":"§ 50","ref_norm":"50","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 32","ref_norm":"32","n":1},{"jurabk":"VersAusglG","ref":"§ 34","ref_norm":"34","n":1},{"jurabk":"FamGKG","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/455601","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/455601","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-frankfurt-main/2018-05-18/472-f-18190-17-va","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/455601","retrieved":"2026-07-09 07:44:19.472010+00:00"}}