{"status":"available","doknr":"OLD454538","ecli":"ECLI:DE:AGFFM:2014:0311.6143JS208181.14.9.00","court":"Amtsgericht Frankfurt am Main","senate":null,"decided":"2014-03-11","aktenzeichen":"6143 Js 208181/14 931 Gs","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nnachgehend LG Frankfurt, 9. Juli 2014, 5/6 Qs 40/14, Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und Anordnung der Durchsuchung\n\nnachgehend LG Frankfurt, 17. September 2014, 5/6 Qs 40/14, Berichtigungsbeschluss zum Beschluss vom 09.07.2014\n\nGründe\n\nDem Beschuldigten wird ein Übergriff auf einen Polizeibeamten anlässlich des Fußballspiels … am … vorgeworfen. Mit der beantragten Durchsuchung beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, mehrere zur Tatzeit von dem Beschuldigten getragene Kleidungsstücke aufzufinden.\n\nDer Antrag ist jedoch zurückzuweisen, da sich die beantragte Durchsuchungsmaßnahme als nicht verhältnismäßig darstellt. Eine Durchsuchungsanordnung stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, der vorliegend weder geboten noch erforderlich erscheint. Durch die polizeilichen Ermittlungen konnte der Beschuldigte als Täter seitens der szenekundigen Beamten des Polizeipräsidiums … zweifelsfrei identifiziert werden. Es ist daher nicht erkennbar, zu welchen weiteren Erkenntnissen die beabsichtigte Durchsuchung führen könnte. Offenbar beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, durch das Auffinden der Kleidungsstücke eine Täteridentifizierung zu erreichen. Dabei übersieht sie jedoch trotz des Anmalens mehrerer Absätze in der Akte, dass der Beschuldigte bereits als Täter sicher identifiziert ist, was auch den Vergleichslichtbildern unschwer zu entnehmen ist. Es ist auch nicht erkennbar, dass Jacke, Schuhe oder Bauchtasche des Beschuldigten der Einziehung als Tatwerkzeug unterliegen könnten.\n\nDer Antrag war daher aus Verhältnismäßigkeitsgründen zurückzuweisen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/454538","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-frankfurt-main/2014-03-11/6143-js-208181-14-931-gs","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/454538","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/454538","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-frankfurt-main/2014-03-11/6143-js-208181-14-931-gs","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/454538","retrieved":"2026-07-09 07:42:23.692226+00:00"}}