{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/bonn/ag_euskirchen/j2021/39_F_4_21_Versaeumnisbeschluss_20210322","ecli":"ECLI:DE:AGEU:2021:0322.39F4.21.00","court":"Amtsgericht Euskirchen","senate":"Abteilung 39","decided":"2021-03-22","aktenzeichen":"39 F 4/21","doktyp":"Versäumnisbeschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antragsgegner ist verpflichtet, an die Antragsteller, zu Händen ihrer Mutter einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes fortlaufend, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats, im Voraus zu zahlen.\n\nDer Antragsgegner ist darüber hinaus verpflichtet, rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 58,30 Euro an die Antragsteller, zu Händen ihrer Mutter, zu zahlen.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.\n\nDie sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 1836,00 (1/4 von 567 Euro x 12 -&62;Titulierungsinteresse zzgl. 3 x 45 Euro) EUR festgesetzt.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen den Versäumnisbeschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung der Entscheidung. Der Einspruch muss vor Ablauf der Frist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Euskirchen, Kölner Str. 40-42, 53879 Euskirchen eingegangen sein.\n\nDer Einspruch ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Euskirchen einzureichen und zu begründen. Er kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Dem Anwaltszwang unterliegen nicht Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sowie Beteiligte, die durch das Jugendamt als Beistand vertreten sind.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bonn/ag_euskirchen/j2021/39_F_4_21_Versaeumnisbeschluss_20210322.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-euskirchen/2021-03-22/39-f-4-21","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bonn/ag_euskirchen/j2021/39_F_4_21_Versaeumnisbeschluss_20210322.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bonn/ag_euskirchen/j2021/39_F_4_21_Versaeumnisbeschluss_20210322.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-euskirchen/2021-03-22/39-f-4-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bonn/ag_euskirchen/j2021/39_F_4_21_Versaeumnisbeschluss_20210322.html","retrieved":"2026-09-30 06:31:39.454150+00:00"}}