{"status":"available","doknr":"OLD225297","ecli":"ECLI:DE:AGEN3:2011:0127.9C161.10.00","court":"Amtsgericht Wetter","senate":null,"decided":"2011-01-27","aktenzeichen":"9 C 161/10","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 136,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.07.2010 zu zahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nTatbestand:\n\n 2\n\n(auf eine Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a ZPO verzichtet)\n\n 3\n\nEntscheidungsgründe:\n\n 4\n\nI.\n\n 5\n\nDem Kläger steht ein Anspruch auf Zahlung von 136,45 € aus der Nebenkostenabrechnung vom 03.07.2010 (Bl. 26 d.A.) gegen die Beklagte zu, da die Beklagte von dem dort ausgewiesenen Betrag in Höhe von 336,45 € lediglich einen Betrag in Höhe von 200,00 € ausgeglichen hat.\n\n 6\n\nDer Anspruch des Klägers ist nicht durch Aufrechnung der Beklagten gem. §§ 387 ff. BGB untergegangen. Der Beklagten stehen keine Gegenansprüche gegen den Kläger zu.\n\n 7\n\nNach durchgeführter Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichtes fest, dass die Beklagte verpflichtet war, die Rechnung der Fa. Detlev I vom 19.04.2010 (Bl. 38 d.A.) zu begleichen, da diese einen Schaden betraf, welcher durch den Sohn der Beklagten bei Entlüftung der Heizung verursacht wurde. Diese Überzeugung stützt das Gericht auf die glaubhafte und in sich schlüssige Aussage des Zeugen I, welcher im Termin am 27.01.2011 bekundete, dass der Schaden an dem Heizungsventil in der Wohnung der Beklagten durch Überdrehung des Heizungsventiles bei der Entlüftung entstanden sei. Diese Aussage wurde nicht widerlegt durch die Bekundungen des Zeugen L, denn dieser gab letztlich auf Nachfrage an, sich nicht mehr genau daran erinnern zu können, wie er die Heizung entlüftet habe, bevor Wasser aus dieser ausgetreten sei.\n\n 8\n\nAuch steht der Beklagten kein Anspruch auf Zurückerstattung der Kaution zu, denn der Kläger hat durch Vorlage des Sparkassenbuches der Sparkasse I2 Nr. #####/#### dargelegt und bewiesen, dass die Kaution der Beklagten auf einem insolvenzfesten Konto getrennt vom Vermögen des Klägers angelegt wurde. Denn auf diesem Konto ist lediglich die von der Beklagten eingezahlte Kaution in Höhe von 1100,00 € nebst Zinsen eingezahlt worden und zwar unabhängig von dem sonstigen Vermögen des Klägers. Auch hat ein Sparkassenbuch bei einer so großen und renommierten Bank wie der Sparkasse einen Zinssatz, welcher üblich für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist. Dass die Kaution erst am 06.01.2011 auf dieses Konto eingezahlt wurde, ist unerheblich, da der Kläger mit der Einzahlung des Geldes auf das Konto #####/#### letztlich seiner Verpflichtung aus § 551 Abs. 3 BGB nachgekommen ist.\n\n 9\n\nII.\n\n 10\n\nDer Anspruch des Klägers auf Zahlung von Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.07.2010 resultiert aus §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, denn der Kläger hat der Beklagten mit Nebenkostenabrechnung vom 03.07.2010 (Blatt 26 d.A.) eine Frist zur Begleichung der Nachzahlung bis zum 20.07.2010 gesetzt.\n\n 11\n\nIII.\n\n 12\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.\n\n 13\n\nVI.\n\n 14\n\nDie Berufung war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 511 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/225297","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wetter/2011-01-27/9-c-161-10","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 288","ref_norm":"288","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 387","ref_norm":"387","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 551","ref_norm":"551","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 511","ref_norm":"511","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/225297","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/225297","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wetter/2011-01-27/9-c-161-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/225297","retrieved":"2026-07-09 01:45:50.881906+00:00"}}