{"status":"available","doknr":"OLD378368","ecli":"ECLI:DE:AGEN1:2023:1025.33F34.21.00","court":"Amtsgericht Schwelm","senate":null,"decided":"2023-10-25","aktenzeichen":"33 F 34/21","doktyp":"Teilbeschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sein Vermögen am 28.02.2023 durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über alle aktiven und passiven Vermögenswerte,\n\nferner Auskunft zu erteilen, ob und in welcher Höhe der Antragsgegner für die Fremdunterbringung der gemeinsamen Kinder staatlicherseits zu Ersatzleistungen herangezogen wurde und aktuell herangezogen wird.\n\nDie Auskünfte zu belegen durch Vorlage der folgenden Unterlagen:\n\ndie im Zeitraum 31.3.2022 bis 28.02.2023 ergangenen Steuerbescheide,\n\ndie für den vorgenannten Zeitraum abgegeben Einkommenssteuererklärungen mit allen Anlagen, Übersichten und Erläuterungen und dazu ergangener Steuerbescheide.\n\nIm Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.\n\nDie Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.\n\n1\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n2\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Schwelm, Schulstr. 5, 58332 Schwelm schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\n3\n\nDie Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Schwelm eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\n4\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n5\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\n6\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.\n\n7\n\nWeitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/378368","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schwelm/2023-10-25/33-f-34-21","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/378368","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/378368","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schwelm/2023-10-25/33-f-34-21","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/378368","retrieved":"2026-07-09 05:23:33.751240+00:00"}}