{"status":"available","doknr":"OLD218564","ecli":"ECLI:DE:AGDU2:2011:1020.4XVII554.11.00","court":"Amtsgericht Duisburg-Hamborn","senate":null,"decided":"2011-10-20","aktenzeichen":"4 XVII 554/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird Herr B, Betreuungsverein der E,in E, als Mitarbeiter des vorgenannten Vereins zum Betreuer bestellt.\n\n \n\nDer Aufgabenkreis umfasst:\n\n \n\nAufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten,\n\nVermögensangelegenheiten, Behördenangelegenheiten sowie Empfang und Öffnung der Post.\n\n \n\nDas Gericht wird spätestens bis zum 10.10.2014 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden.\n\n \n\nDiese Entscheidung ist sofort wirksam.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Entscheidung hat ihre gesetzliche Grundlage in §§ 1896, 1897 BGB.\n\n3\n\nDer Betroffene leidet unter einer psychotischen Störung, die wahrscheinlich dem schizo­phrenen Formenkreis zuzuordnen ist. Er ist aufgrund seiner seelischen Störung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst interessengerecht wahrzunehmen. Er bedarf deshalb in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Aufgabenkreis dringlich der Hilfe durch rechtliche Betreuung. Dem Betroffenen fehlt jegliche Krankheitsein­sicht. Er lehnt die hier in Rede stehende Hilfe strikt ab. Das ist Folge seiner Krankheit. Ein freier, nicht von Krankheit beeinträchtigter Wille des Betroffenen besteht hinsicht­lich der rechtlichen Betreuung nicht.\n\n4\n\nDie vorstehenden Feststellungen beruhen auf dem überzeugenden fachpsychiatri­schen Gutachten des Sachverständigen Dr. T sowie auf dem Ergebnis der am 17.10.2011 durchgeführten mündlichen Anhörung.\n\n5\n\nDas Gericht hat mit Einverständnis des Vereins den aus der Beschlussformel ersichtli­chen Vereinsbetreuer bestellt. Ein/e geeignete/r Betreuer/in steht nicht zur Verfügung.\n\n6\n\nIm Anschluss an die Ausführungen des Sachverständigen hat das Gericht die Überprü­fungsfrist auf 3 Jahre festgesetzt. Vor Ablauf dieser Frist wird der Betreuungsbe­darf nicht entfallen.\n\n7\n\nDie Anordnung der sofortigen Wirksamkeit beruht auf § 287 Abs. 2 FamFG.\n\n8\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\n9\n\nGegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Be­schwerde ist innerhalb einer Frist von einem Monat beim Amtsgericht Duis­burg-Hamborn durch Einreichung einer Beschwerdeschrift in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Während einer Unterbringung kann der Betroffene die Beschwerde fristwahrend auch bei dem am Unterbringungsort zustän­digen Amtsgericht einlegen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Entscheidung an den jeweiligen Beschwerdeführer. Wenn an ihn eine schriftliche Bekanntgabe nicht erfolgen konnte, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.\n\n10\n\nDie Beschwerdeschrift muss die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird und sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen. Auch ist sie vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.\n\n11\n\nDuisburg-Hamborn, 20.10.2011","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/218564","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duisburg-hamborn/2011-10-20/4-xvii-554-11","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/218564","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/218564","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duisburg-hamborn/2011-10-20/4-xvii-554-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/218564","retrieved":"2026-07-09 01:37:15.530426+00:00"}}