{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duisburg/ag_duisburg/j2020/9_AR_5_2019_Beschluss_20200408","ecli":"ECLI:DE:AGDU1:2020:0408.9AR5.2019.00","court":"Amtsgericht Duisburg","senate":"Rechtspfleger","decided":"2020-04-08","aktenzeichen":"9 AR 5/2019","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Geschäfts-Nr.:\n\n9 AR 5/2019                                                                                                  Übergabe an die Geschäftsstelle\n\n                                                                                                                09.04.2020\n\n                                                                                                                … Justizamtsinspektor/in\n\n                                                                                                                als Urkundsbeamtin/er der\n\n                                                                                                                 Geschäftsstelle\n\nAmtsgericht Duisburg\n\nBeschluss\n\nIn der Grundbuchsache betreffend das Grundstück …. Flur …. Flurstück …\n\nBeteiligte:\n\n…..\n\nVerfahrensbevollmächtigte/r:\n\n…..\n\nwird der von dem Notar …. am 06.06.2019 gestellte Antrag auf Anlegung eines Grundbuchblattes für das Grundstück ….kostenfrei zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\nBei dem Grundstück …. handelt es sich nicht um ein „herrenloses“ Grundstück, sondern lediglich um ein buchungsfreies Grundstück gem. § 3 Abs. 2 GBO, welches ebenso wie die Grundstücke ….. von der Stadt … unterhalten wird.\n\nInsofern wird auf das Schreiben der Stadt … vom 07.01.2020 (….) nebst den umfangreichen Anlagen hingewiesen.\n\nBei dem Grundstück handelt es sich um einen Zugangsweg im Uferbereich des „……“, welcher auch als natürlicher Überschwemmungsbereich dient. Eine öffentliche Widmung des Weges liegt zwar nicht vor, die Unterhaltung wird aber von der Stadt …., die ihre Unterhaltungspflicht auf die Wirtschaftsbetriebe …. -….- übertragen hat, wahrgenommen.\n\nEin Grundbuchanlegungsverfahren hat bisher nicht stattgefunden und ist offenbar von Seiten der Stadt …. auch nicht gewollt.\n\nFür ein Grundbuchanlegungsverfahren eines buchungspflichtigen Grundstückes nach § 116 GBO ist kein Raum gegeben.\n\nDaher war – wie geschehen – zu entscheiden.\n\nRechtsbehelfsbelehrung\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.\n\nBeschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde kann bei dem hiesigen Grundbuchamt oder bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, …, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden.\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBI. Teil I Ausgabe: 2017, Nr. 75, S. 3803-3805) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\nDuisburg, 08.04.2020\n\n….\n\nRechtspfleger","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2020/9_AR_5_2019_Beschluss_20200408.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duisburg/2020-04-08/9-ar-5-2019","cited_norms":[{"jurabk":"GBO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"GBO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2020/9_AR_5_2019_Beschluss_20200408.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2020/9_AR_5_2019_Beschluss_20200408.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duisburg/2020-04-08/9-ar-5-2019","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2020/9_AR_5_2019_Beschluss_20200408.html","retrieved":"2026-09-30 06:51:05.404745+00:00"}}