{"status":"available","doknr":"OLD466943","ecli":"ECLI:DE:AGDU1:2018:0108.42VI872.08.00","court":"Amtsgericht Duisburg","senate":null,"decided":"2018-01-08","aktenzeichen":"42 VI 872/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Erinnerung vom 22.12.2017 wird zurückgewiesen.\n\nDer Vortrag des Rechtsmittelführers führt zu keiner anderslautenden Entscheidung.\n\nDas Gericht schließt sich vollumfänglich der Stellungnahme des Bezirksrevisors als Vertreter der Landeskasse an.\n\n1\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n2\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.\n\n3\n\nDie Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Nachlassgericht – Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\n4\n\nDie Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Nachlassgericht – Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466943","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duisburg/2018-01-08/42-vi-872-08","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/466943","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466943","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duisburg/2018-01-08/42-vi-872-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/466943","retrieved":"2026-07-09 08:06:39.234385+00:00"}}