{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/dortmund/ag_dortmund/j2022/30_AR_82_22_Zwischenverf_gung_20220628","ecli":"ECLI:DE:AGDO:2022:0628.30AR82.22.00","court":"Amtsgericht Dortmund","senate":"30","decided":"2022-06-28","aktenzeichen":"30 AR 82/22","doktyp":"Zwischenverfügung","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nin der o.a. Vereinsregistersache bestehen weiterhin Eintragungshindernisse.\n\nDie Bedenken hinsichtlich einer tatsächlichen Nichtwirtschaftlichkeit nähren sich aus dem Vereinsnamen und dem Zweck in Verbindung mit Fehlens jeglicher Vorschrift innerhalb der Satzung darüber, dass der Verein nichtwirtschaftlich tätig wird.\n\nDie Namensbestandteile .. \"Gase Competition & Consulting.. \" dürften im Rechtsverkehr den Eindruck erwecken, es handele sich um eine Gesellschaft, welche Unternehmensberatung zum Gegenstand hat.\n\nDie Stellungnahme vom 27.06.22 hat keinen Boden im Gegenstand. In diesem sind nichtwirtschaftliche Aspekte in keiner Weise erwähnt.\n\nDie in Verfügung vom 13.06.22 angeführten Bedenken zur Einladung werden zurückgestellt, da § 8 Abs. 4 S. 3 die Frist zur Einladung ausschließlich beginnen lässt mit Absendung an den Verein zuletzt bekannt gegebener Anschrift oder EMailAdresse , was bedeutet lediglich Einladungen schriftlicher Natur, bzw. per Mail sind nach der Satzung zugelassen. Insoweit besteht auch Eintragungsfähigkeit.\n\n-§ 8 Abs. 15 der Satzung ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.09.11 - 27 \" 106/11 - einer Eintragung nicht fähig.\n\nAuch außerhalb pandemischer Sondergesetzgebung kann ein Verein durch die Satzung regeln, dass die Mitgliederversammlung auch virtuell (online) durchgeführt werden kann.\n\nHierzu bedarf es einer besonderen Ausgestaltung der Satzung. In vorgenannter Entscheidung lautet es hierzu:\n\nDie Satzung sieht vor, dass die Mitgliederversammlung in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugang das Wort zugänglichen Chat-Raum durchgeführt werden. Das nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort wird erst mit einer gesonderten EMail unmittelbar vor der Versammlung bekannt gegeben. Allen Mitgliedern wird die Verpflichtung auferlegt, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss halten.\n\nDurch die Zugangsbeschränkungen mittels Passwort wird gewährleistet, dass nur Vereinsmitglieder an der Versammlung teilnehmen.\n\nDie vorgelegte Satzung erfüllt die Voraussetzungen nicht. Es ist nach hiesiger Auffassung nicht notwendig, eine Satzung wortlautgetreu den aufgestellten Kriterien anzupassen. Gleichwohl dürfte eine - ggfls. heutigen technischen Voraussetzungen angenähert zumindest gewisse Regelung der virtuellen Versammlung pp. innerhalb einer Satzung im Hinblick auf § 58 BGB nicht gänzlich entbehrlich sein.\n\nZur Behebung dieser Eintragungsmängel wird eine Frist von einem Monat gesetzt. Zum Komplex tatsächlicher Nichtwirtschaftlichkeit bestünde auch die Möglichkeit der Vorlage einer Negativbescheinigung der Verleihungsbehörde § 22 BGB.\n\nNach fruchtlosem Fristablauf ist die Anmeldung vom 16.03.22 kostenpflichtig zurückzuweisen.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/dortmund/ag_dortmund/j2022/30_AR_82_22_Zwischenverf_gung_20220628.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2022-06-28/30-ar-82-22","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 22","ref_norm":"22","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 58","ref_norm":"58","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/dortmund/ag_dortmund/j2022/30_AR_82_22_Zwischenverf_gung_20220628.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/dortmund/ag_dortmund/j2022/30_AR_82_22_Zwischenverf_gung_20220628.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2022-06-28/30-ar-82-22","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/dortmund/ag_dortmund/j2022/30_AR_82_22_Zwischenverf_gung_20220628.html","retrieved":"2026-09-30 06:16:26.749436+00:00"}}