{"status":"available","doknr":"OLD277993","ecli":"ECLI:DE:AGDO:2005:0905.253IN171.03.00","court":"Amtsgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2005-09-05","aktenzeichen":"253 IN 171/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem Insolvenzverfahren über das Vermögen\n\nwird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt I, T, ####1 H wie folgt festgesetzt:\n\nVergütung              9.909,60 EUR\n\nAuslagen              1.486,43 EUR\n\nzuzüglich 16 % Umsatzsteuer 1.823,36 EUR\n\nEndbetrag              13.219,39 EUR\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDer vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.08.2004 bis zum 26.04.2005 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).\n\n3\n\nGrundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.\n\n4\n\nDie Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).\n\n5\n\nJe nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).\n\n6\n\nDas verwaltete Vermögen betrug 75.249,45 EUR.\n\n7\n\nDie Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 18.017,46 EUR.\n\n8\n\nDavon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 4.504,36 EUR zu.\n\n9\n\nIm Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters\n\n10\n\n- insbesondere wegen der überdurchschnittlichen Dauer der Fortführung der Praxis sowie der durch die fehlende Mitwirkung des Schuldners verursachten überdurchschnittlichen Schwierigkeiten -\n\n11\n\nist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 55.00 % und damit auf den Betrag von 9.909,60 EUR gerechtfertigt.\n\n12\n\nWeitere Ausführungen sind im Hinblick auf die Details im Antrag sowie auf den bisherigen Akteninhalt überflüssig.\n\n13\n\nWegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.07.2005 verwiesen.\n\n14\n\nNeben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.\n\n15\n\nAnstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstend jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.\n\n16\n\nDer Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.\n\n17\n\nDieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung beim Insolvenzgericht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (§ 64 Abs. 3 InsO). Zur Wahrung der Frist genügt die Einlegung der Beschwerde beim hiesigen Landgericht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/277993","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2005-09-05/253-in-171-03","cited_norms":[{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 10","ref_norm":"10","n":3},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":2},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":2},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/277993","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/277993","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2005-09-05/253-in-171-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/277993","retrieved":"2026-07-09 02:51:06.581388+00:00"}}