{"status":"available","doknr":"OLD441943","ecli":"ECLI:DE:AGDARMS:2016:0901.218DS1470JS37783.0A","court":"Amtsgericht Darmstadt","senate":null,"decided":"2016-09-01","aktenzeichen":"218 Ds - 1470 Js 37783/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n In der Strafsache\n \n\n gegen\n \n\n pp. Verteidiger:\n \n\n wegen Körperverletzung\n \n\n wird die Erinnerung des Verteidigers vom 22.7.16 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Darmstadt vom 12.7.16 zurückgewiesen.\n \n\nGründe\n\nDie Erinnerung ist zulässig, aber in der Sache unbegründet.\n\nDie zuständige Rechtspflegerin hat der Verteidigung zu Recht keine Gebühr gem. Nr. 4102 Ziffer 4 W RVG für die Teilnahme an Verhandlungen im Rahmen einen TOA erstattet.\n\nDie Auffassung der Verteidigung, es bedürfe zur Entstehung dieser Gebühr keines Termins, sondern bereits telefonischer bzw. E-Mail-Verkehr reiche aus, ist unzutreffend.\n\nBereits in der Gesetzesbegründung zur Einführung des RVG zum 1.7.04 heißt es zur Entstehung einer Gebühr nach Nr. 4102 W Nr. 4 RVG: \"Weil das Entstehen der Gebühr die Teilnahme an einem Termin voraussetzt, ist ausgeschlossen, dass z.B. für eine bloße telefonische kurze Verhandlung eine Terminsgebühr entsteht.\n\nWährend in Teil 3 Vorbemerkung 3 III RVG in Zivilsachen eine Terminsgebühr für Termine oder die Mitwirkung an die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen gewährt wird, ist hiervon für Strafsachen in Teil 4 Vorbemerkung 3 III RVG nicht die Rede.\n\nVielmehr wird dort lediglich auf Termine Bezug genommen, unter denen man bereits nach allgemeinem Sprachgebrauch weder Telefonate noch E-Mail-Verkehr, sondern lediglich das persönliche Zusammentreffen von mindestens 2 Personen versteht.\n\nEs ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bewusst diesbezüglich zwischen Zivil- und Strafsachen unterscheiden wollte.\n\nDie Erinnerung war mithin zurückzuweisen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/441943","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-darmstadt/2016-09-01/218-ds-1470-js-37783-14","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/441943","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/441943","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-darmstadt/2016-09-01/218-ds-1470-js-37783-14","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/441943","retrieved":"2026-07-09 07:16:46.899705+00:00"}}