{"status":"available","doknr":"OLD379531","ecli":"ECLI:DE:AGD:2023:0810.235C164.23.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2023-08-10","aktenzeichen":"235 C 164/23","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 10.08.2023 durch den Richter am Amtsgericht M.\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 301,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Juli 2022 zu zahlen.\n\nDie Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nOhne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).\n\n2\n\nEntscheidungsgründe:\n\n3\n\nDie Klage ist zulässig und begründet.\n\n4\n\nDie Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Wertersatz gemäß § 429 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HGB in Höhe von 301,42 Euro.\n\n5\n\nNach der durchgeführten Beweisaufnahme, in welcher die Klägerin als Partei vernommen wurde, ist das Gericht davon überzeugt, dass die Klägerin nach dem 24. Mai 2022 über das Unternehmen der Beklagten eine Paketsendung mit der Sendungsnummer ##### zum Versand aufgegeben hat. Die Klägerin hat bekundet, die Paketsendung zum Versand in Packstation \"L.-straße in C.“ verbracht zu haben. Tatsächlich wurde das Paket aber nicht an den Empfänger, die Firma X., zugestellt.  In dem Paket befanden sich Kleidungsstücke zu einem Kaufpreis von 301,42 Euro. Nach den weiteren Ausführungen der Klägerin hat diese den Kaufpreis vollständig bezahlt.\n\n6\n\nNach § 424 Absatz 1 HGB gilt die Paketsendung als verlorengegangen. Aus § 429 Abs. 1 HGB ergibt sich der Grundsatz, dass der Wert des Guts am Ort der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen ist. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, dass der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist, § 429 Absatz 3 Satz 2 HGB. Die Transportgüter wurden zuvor für 301,42 Euro verkauft.\n\n7\n\nDer Zinsanspruch ist gemäß §§ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 2 Nr. 3, 288 Abs. 1 BGB begründet.\n\n8\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO: Für die Zulassung der Berufung bestand kein Anlass.\n\n9\n\nDer Streitwert wird auf 301,42 EUR festgesetzt.\n\n10\n\nM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/379531","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2023-08-10/235-c-164-23","cited_norms":[{"jurabk":"HGB","ref":"§ 429","ref_norm":"429","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 288","ref_norm":"288","n":1},{"jurabk":"HGB","ref":"§ 424","ref_norm":"424","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 280","ref_norm":"280","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/379531","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/379531","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2023-08-10/235-c-164-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/379531","retrieved":"2026-07-09 05:26:27.359578+00:00"}}