{"status":"available","doknr":"OLD471611","ecli":"ECLI:DE:AGD:2017:0526.669M1766.16.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2017-05-26","aktenzeichen":"669 M 1766/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem Zwangsvollstreckungsverfahren\n\nwird angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleibt und dass die Kinder des Schuldners jeweils zu 50 % unberücksichtigt bleiben.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner, § 788 ZPO.\n\nDie Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.\n\n1\n\nGründe\n\n2\n\nMit Schriftsatz vom 05.08.2016 hat die Gläubigerin beantragt, den Pfändungsfreibetrag herabzusetzen.\n\n3\n\nDer Schuldner (Vertreter) wurde zweimalig aufgefordert, die Geburtsdaten der Kinder mitzuteilen und die Unterhaltsleistung beider Kinder darzulegen. Es erfolgte keine Rückmeldung. Wegen weiterer Begründung wird auf den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf 16.03.2017 verwiesen.\n\n4\n\nDem Antrag des Gläubigers war daher stattzugeben.\n\n5\n\nRechtsmittel-/Rechtsbehelfsbelehrung:\n\n6\n\nGegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde (§§ 793 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1, 2 ZPO) zulässig.\n\n7\n\nGegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt, andernfalls die befristete Erinnerung (§§ 793, 567 Abs. 2 ZPO, 11 Abs. 2 RPflG).\n\n8\n\nDie Rechtsbehelfe sind binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Düsseldorf (Werdener T, 40227 Düsseldorf), dessen Beschluss angefochten wird oder bei dem Landgericht Düsseldorf (Werdener T-Straße, 40227 Düsseldorf) als Beschwerdegericht einzulegen.\n\n9\n\nDie Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/471611","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2017-05-26/669-m-1766-16","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 793","ref_norm":"793","n":2},{"jurabk":"RPflG 1969","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 788","ref_norm":"788","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 567","ref_norm":"567","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/471611","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/471611","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2017-05-26/669-m-1766-16","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/471611","retrieved":"2026-07-09 08:16:58.621820+00:00"}}