{"status":"available","doknr":"OLD197076","ecli":"ECLI:DE:AGD:2013:0507.667M661.13.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2013-05-07","aktenzeichen":"667 M 661/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Erinnerung des Schuldners vom 30.3.2013 wird als unbegründet zurückgewiesen.\n\nDer Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.\n\nDer Schuldner trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nSoweit der Schuldner die Vollstreckung der Gläubiger im Rahmen des Verfahrens Aktenzeichen ##### Gerichtsvollzieher O beanstandet hat, ist die Erinnerung nach § 766 ZPO zwar zulässig aber nicht begründet.\n\n3\n\nNach Einsichtnahme in die Sonderakte der Gerichtsvollzieherin hat sich das Gericht davon überzeugt, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 21.11.2012 liegt vor. \n\n4\n\nIm formalen Vollstreckungsverfahren können Einwendungen, die sich gegen die materielle Berechtigung der Forderung ergeben, die der Zwangsvollstreckung zugrunde liegt, nur im Rahmen des § 775 ZPO berücksichtigt werden.\n\n5\n\nDie Tatbestandsvoraussetzungen der vorstehenden Norm sind nicht erfüllt.\n\n6\n\nDie Erinnerung ist daher als unbegründet zurückzuweisen.\n\n7\n\nDer Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist ebenfalls zurückzuweisen, weil die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung im Rahmen des Erinnerungsverfahrens keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. §§ 114 ff. ZPO.\n\n8\n\nEs wird auf die vorstehenden Darlegungen verwiesen.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung ergeht gemäß der Bestimmung der §§ 308, 91 ff. ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/197076","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2013-05-07/667-m-661-13","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 766","ref_norm":"766","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 775","ref_norm":"775","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/197076","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/197076","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2013-05-07/667-m-661-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/197076","retrieved":"2026-07-09 01:13:42.811073+00:00"}}