{"status":"available","doknr":"OLD256491","ecli":"ECLI:DE:AGD:2008:0403.47C2355.07.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2008-04-03","aktenzeichen":"47 C 2355/07","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.\n\n2\n\nEntscheidungsgründe:\n\n3\n\nDie Klage ist nicht begründet.\n\n4\n\nDie Kläger haben weder Anspruch auf weitere Nebenkosten noch auf eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung.\n\n5\n\nNach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass die Abrechnung nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar ist.\n\n6\n\nNach dem Mietvertrag sind die Positionen Wasserverbrauch, Heizung, Aufzug und Antenne umzulegen.\n\n7\n\nAllerdings haben die Kläger nicht in angemessener Weise insoweit Nebenkosten umgelegt.\n\n8\n\nEs ist unstreitig geworden, dass die Kläger bei den Kosten für den Betrieb des Fahrstuhls nicht nur die Wartungskosten, welche umgelegt werden könnten, umlegen, sondern auch Instandsetzungskosten, welche nach dem Wartungsvertrag enthalten sind.\n\n9\n\nDer vorgelegte Pauschalbetrag erweist, dass der Pauschalpreis auch Kosten für die Instandhaltung der Aufzugsanlage enthalten sind, welche nicht auf Mieter umgelegt werden können.\n\n10\n\nWeiter ist die Nebenkostenabrechnung unangemessen, weil die Kläger nicht bewiesen haben, dass sie die Kosten des Wasserverbrauchs getrennt für die einzelnen Häuser nach Gewerbe- und Wohneinheiten getrennt haben.\n\n11\n\nDer Zeuge B hat ausgesagt, er habe die Gesamtkosten für Kaltwasser auf die Wohnflächen der einzelnen Wohnungen im Gesamtblock, insgesamt 161 Wohneinheiten, umgelegt, für die Gewerbeeinheiten habe es einen eigenen Kaltwasser-Unterzähler gegeben. Diese Form der Abrechnung war nicht sachgerecht. Vielmehr waren die Kläger verpflichtet, wie sie auch einräumen, die Kaltwasserkosten verbrauchsabhängig für die einzelnen Wohnungen abzurechnen.\n\n12\n\nDie Mängel der Nebenkostenabrechnung führen bereits dazu, dass die Abrechnung insgesamt nicht nachvollziehbar und daher unzulässig ist mit der Folge, dass auch eine Erhöhung unter Berufung auf die Nebenkostenabrechnung nicht wirksam ist.\n\n13\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 Nr. 11, 713 ZPO.\n\n14\n\nStreitwert: 501,34 €","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/256491","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2008-04-03/47-c-2355-07","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/256491","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/256491","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2008-04-03/47-c-2355-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/256491","retrieved":"2026-07-09 02:20:21.834016+00:00"}}