{"status":"available","doknr":"OLD258427","ecli":"ECLI:DE:AGD:2008:0117.36C12993.07.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2008-01-17","aktenzeichen":"36 C 12993/07","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Amtsgericht Düsseldorf\n\nim vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO\n\ndurch den Richter am Amtsgericht X\n\nam 17.1.2008\n\nfür R e c h t erkannt:\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 71,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe\n\nvon 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.7.2007\n\nzu zahlen.\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46,41 € zuzüglich Zinsen in Höhe\n\nvon 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängig-\n\nkeit zu zahlen.\n\nDer Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nEntscheidungsgründe: Die Klage ist begründet. Dies folgt aus §§ 631, 649 BGB. Unstreitig erschien der Kläger nach telefonischem Auftrag des Beklagten am 26.4.2007, um die Wohnungstür des Beklagten zu öffnen. Angesichts dessen, dass der Beklagte bei Ankunft des Klägers bzw. dessen Monteurs sich entschlossen hatte, einen Ersatzschlüssel bei der Hausverwaltung zu besorgen, kam es nicht mehr zu der beabsichtigten Türöffnung durch die klägerische Firma. Im Ergebnis hat der Be- klagte mithin den üblichen Werklohn nach § 649 BGB zu entrichten, soweit dem Klä- ger nicht infolge des vorzeitigen Endes des Werkvertrages Ersparnisse entstanden wären. Auch nach dem Vortrag des Beklagten hatten die Parteien kein sogenanntes Fixgeschäft vereinbart. Auch wenn der Beklagte bereits um 7.35 Uhr telefonisch die klägerische Firma beauftragt hätte, konnte er nicht damit rechnen, dass \"innerhalb von ein paar Minuten\" der Kläger aus X eintreffen würde. Wenn der Kläger gemäß den Angaben des Beklagten gegen 9.15 Uhr vor dem Haus Xstraße 54 eintraf, so erschien dies nicht als zögerlich. Entstanden sind zu Lasten des Beklagten der Zeitaufwand der Fahrt sowie die in der Rechnung wiedergegebene Kfz-Kostenpauschale. Es erscheint zumindest als nicht übersetzt, den Zeitaufwand für eine Fahrt von X nach X und zurück mit einer Stunde zuzüglich einer Kostenpauschale zu berechnen. Da der Beklagte auf den Rechnungsbetrag von 107,10 € lediglich 35,70 € gezahlt hat, schuldet er noch eine Zahlung von 71,40 € die nach §§ 286, 288 BGB ab dem 11.7.2007 mit 5 % o- berhalb des Basiszinses zu verzinsen ist. Gemäß § 286 BGB trägt der Beklagte auch die Kosten der anwaltlichen Mahnung in der unstreitigen Höhe von 46,41 €, die nach §§ 288, 291 BGB ab Rechtshängigkeit zu verzinsen ist. Die Kostenfolge beruht auf § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht nach §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/258427","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2008-01-17/36-c-12993-07","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 288","ref_norm":"288","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 649","ref_norm":"649","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 495a","ref_norm":"495a","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 291","ref_norm":"291","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 631","ref_norm":"631","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/258427","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/258427","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2008-01-17/36-c-12993-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/258427","retrieved":"2026-07-09 02:23:04.166901+00:00"}}