{"status":"available","doknr":"OLD263745","ecli":"ECLI:DE:AGD:2007:0601.31C3317.07.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2007-06-01","aktenzeichen":"31 C 3317/07","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Amtsgericht Düsseldorf\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 20.04.2007\n\ndurch den Richter am Amtsgericht X\n\nfür R e c h t erkannt:\n\n 1.\n\n Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.975,24 € nebst Zinsen in Höhe\n\n von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz gemäß § 247 BGB sowie weitere\n\n 159,65 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.\n\n 2.\n\n Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.\n\n 3.\n\n Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizu-\n\n treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nTatbestand und Entscheidungsgründe:\n\n 2\n\nDie Beklagte hat bei der Klägerin als Messeveranstalterin mit Erklärung vom 02.06.2006 ihre Teilnahme an der Veranstaltung XXX vom 28. bis 29. November 2006 in X angemeldet und eine Reihenstandfläche mit 13,5 qm angemietet. Diese Anmietung hat sie später rückgängig gemacht, so dass die Klägerin nunmehr mit ihrer Klage den Mietpreis verlangt. \n\n 3\n\nSie beantragt,\n\n 4\n\nwie erkannt.\n\n 5\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n 6\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n 7\n\nSie wendet ein, dass die Klägerin einen Ersatzmieter erhalten hat und zwar in Form der Firma XX, die den Nachbarstand angemietet habe und nur, wenn sie überhaupt einen zusätzliche Stand angemietet hätte, den Stand der Beklagten angemietet hätte. \n\n 8\n\nWegen des Parteivortrags im Einzelnen wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze verwiesen.\n\n 9\n\nDie Klage ist aus § 535 BGB begründet.\n\n 10\n\nDer Klägerin steht der streitgegenständliche Mietzinsanspruch gegenüber der Beklagten zu.\n\n 11\n\nDie Beklagte hat den Mietvertrag, den sie wirksam mit der Klägerin abgeschlossen hat, nicht erfüllt, insbesondere hat sie die Miete nicht entrichtet, so dass der Klägerin der Mietzinsanspruch zusteht. Die Klägerin hat auch nicht etwa anderweitigen Ersatz im Sinne von § 537 Abs. 2 BGB erlangt, dabei kann es dahinstehen, ob § 537 Abs. 2 BGB überhaupt Anwendung findet auf den vorliegenden Fall, denn jedenfalls ist es nicht ersichtlich, dass die Klägerin vollständigen Ersatz dadurch erlangt hat, dass die Firma XX den von der Beklagten angemieteten Stand übernommen hat. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Klägerin aufgrund ihrer allgemeinen und besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen der Beklagten einen anderen Stand hätte zuweisen können und so auf diese Weise ohnehin den Mietvertrag der Firma XX hätte abschließen können, denn es entspricht gängigem Usus, dass Messeveranstalter vermietete Flächen auch anders zuweisen können. Dies bedeutet, dass, dann, wenn die Firma XX gegenüber der Klägerin den Wunsch geäußert hätte, genau den Stand anmieten zu wollen, den die Beklagte angemietet hatte bzw. der der Beklagten zugewiesen worden war, die Klägerin aufgrund allgemeinen Usus der Beklagten einen anderen Zustand hätte zuweisen können, um den Bedürfnissen der Firma XX nachzukommen. In diesem Fall hätte sie beide Vertragpartner an der Hand gehabt. Dass die Beklagte mit einer Verweisung auf eine andere Standfläche nicht einverstanden gewesen wäre, insbesondere aber auch, dass ihr eine solche anderweitige Zuweisung nicht zumutbar gewesen wäre, und nur dann hätte sie sie ablehnen können, hat die Beklagte nicht behauptet.\n\n 12\n\nDer Zinsanspruch ergibt sich aus §§ 286 ff. BGB, die Kostenentscheidung aus § 91 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus § 709 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263745","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2007-06-01/31-c-3317-07","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 537","ref_norm":"537","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 247","ref_norm":"247","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 535","ref_norm":"535","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 709","ref_norm":"709","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/263745","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263745","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2007-06-01/31-c-3317-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/263745","retrieved":"2026-07-09 02:30:40.754945+00:00"}}