{"status":"available","doknr":"OLD273303","ecli":"ECLI:DE:AGD:2006:0328.47C2329.06.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2006-03-28","aktenzeichen":"47 C 2329/06","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Amtsgericht Düsseldorf\n\nim Wege schriftlicher Entscheidung gem. § 495 a ZPO am 28. März 2006\n\ndurch die Richterin am Amtsgericht X\n\nfür R e c h t erkannt:\n\n Die Klage wird abgewiesen. \n\n Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. \n\n Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a ZPO abgesehen.\n\n 2\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :\n\n 3\n\nDie Klage ist nicht begründet. \n\n 4\n\nDie Beklagte schuldet keinen weiteren Schadensersatz. \n\n 5\n\nDer Kläger kann bei der fiktiven Abrechnung nicht die von dem Privatgutachter X zugrunde gelegten Reparaturkosten verlangen, weil in den von der Beklagten mit Schriftsatz vom 09.03.2006 benannten Reparaturwerkstätten unstreitig keine höheren als die von der Beklagten regulierten Reparaturkosten anfallen. Der Einwand des Klägers, bei der Realisierung einer Reparatur zu den von der Beklagten vorgetragenen Preisen sei die Entfaltung erheblicher Eigeninitiative erforderlich, greift nicht. Denn die von der Beklagten benannten qualifizierten Fachbetriebe liegen ebenfalls im Stadtbereich X, wo der Kläger seinen Taxibetrieb unterhält. \n\n 6\n\nFür die Suche nach einer kostengünstigen Fremdwerkstatt für die Reparatur von Mercedes-Fahrzeugen hätte der Kläger – wie allgemein bekannt ist – im Stadtbezirk X, anders als z. B. für die Reparatur eines Porsche-Fahrzeugs, keine wesentlichen Erkundigungen und erhebliche Eigeninitiative aufwenden müssen, um die gebotene Schadensminderungspflicht zu erfüllen. \n\n 7\n\nFür die von dem Kläger gewählte fiktive Abrechnung ist er somit auf die zur Verfügung stehende preiswertere, gleichwertige Schadensbeseitigung zu verweisen, welche sich aus dem von der Beklagten eingeholten Prüfgutachten der XXX GmbH ergibt. Diese hat die aktuellen regionalen Stundenverrechnungssätze zugrunde gelegt sowie den ihr bekannten allgemein üblichen Nachlass aus der Vereinbarung zwischen Taxigewerbe und Herstellern von 10 %. Dabei lagen der XXX GmbH das Privatgutachten des Klägers und acht Fotos des Fahrzeugs vor. \n\n 8\n\nDie Beklagte hat den Kläger auf die Schadensminderungspflicht mit Schreiben vom 27.10.2005 hingewiesen. Der Kläger kann nicht geltend machen, die Beklagte habe ihm keine Aufstellung der Referenzbetriebe mit Schreiben vom 27.10.2005 übermittelt. Denn der Hinweis vom 27.10.2005 ist an die vom Kläger bevollmächtigten Anwälte erfolgt. Dies ist ihm zuzurechnen. \n\n 9\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 Nr. 11, 713 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273303","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2006-03-28/47-c-2329-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 495a","ref_norm":"495a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/273303","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273303","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2006-03-28/47-c-2329-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/273303","retrieved":"2026-07-09 02:44:28.094015+00:00"}}