{"status":"available","doknr":"OLD311065","ecli":"ECLI:DE:AGD:1997:0616.46C548.97.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"1997-06-16","aktenzeichen":"46 C 548/97","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Amtsgericht Düsseldorf\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 12. Mai 1997\n\ndurch die Richterin am Amtsgericht X\n\nfür R e c h t erkannt:\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a\n\nAbs. 1 ZPO abgesehen.\n\n1\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :\n\n 2\n\nDie Klage ist unbegründet.\n\n 3\n\nDer Kläger hat keinen Anspruch auf Reisepreisminderung im\n\n 4\n\nHinblick auf die für die Zeit vom 24.08. bis 31.08.1996 für\n\n 5\n\nsich und seine Frau gebuchte Reise nach XX/XXX. Ein\n\n 6\n\nsolcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 651 d\n\n 7\n\nBGB. Hiernach mindert sich für die Dauer eines Mangels ge-\n\n 8\n\nmäß § 651 c Abs. 1 BGB der Reisepreis. Gemäß § 651 c BGB \n\n 9\n\nist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Reise so zu er-\n\n 10\n\nbringen, daß sie die zugesicherte Eigenschaft hat und nicht\n\n 11\n\nmit Fehler behaftet ist, die den Wert oder die Tauglich-\n\n 12\n\nkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausge-\n\n 13\n\nsetzten Nutzen aufheben oder mindern. Diese Voraussetzungen\n\n 14\n\nsind nicht erfüllt. Diese Reise ist insbesondere deshalb\n\n 15\n\nnicht mangelbehaftet, da sich eine zeitliche Verzögerung\n\n 16\n\nbeim Hinflug ergeben hat.\n\n 17\n\nHinsichtlich der Flugverzögerung ist von den konkreten An-\n\n 18\n\ngaben der Beklagten auszugehen, wonach der Kläger nicht wie\n\n 19\n\nzunächst vorgesehen um 15.10 Uhr in XX eingetroffen\n\n 20\n\nist, sondern gegen 20.00 Uhr. Damit liegt eine Verzögerung \n\n 21\n\nvon 5 Stunden und 50 Minuten vor. Diese Verzögerung hat der\n\n 22\n\nKläger als unerhebliche Beeinträchtigung hinzunehmen. Dies\n\n 23\n\nergibt sich insbesondere im Hinblick auf den äußerst gün-\n\n 24\n\nstigen Reisepreis in Höhe von 649,-- DM pro Person, für den\n\n 25\n\nder Kläger nicht nur Hin- und Rückflug von X nach\n\n 26\n\nXX erhalten hat, sondern darüber hinaus auch den\n\n 27\n\nTransfer zum Hotel sowie Unterkunft im Hotel und Verpfle-\n\n 28\n\ngung/Halbpension. Bei einem derart geringen Reisepreis\n\n 29\n\nstellt es keinen Mangel dar, wenn sich der Hinflug um knap-\n\n 30\n\npe 6 Stunden verzögert. Ob die allgemeinen Reise- und Ge-\n\n 31\n\nschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind konnte\n\n 32\n\ndaher dahinstehen.\n\n 33\n\nSoweit der Kläger bemängelt, eine weitere Verzögerung sei\n\n 34\n\ndadurch eingetreten, daß beim Transfer vom Flughafen zum\n\n 35\n\nUrlaubsort der Busfahrer seine Pause um nahezu 1 Stunde \n\n 36\n\nüberzogen habe, so ist der Vortrag nicht substantiiert.\n\n 37\n\nSollte gemeint sein, daß eine Pause von 1 Stunde gemacht\n\n 38\n\nworden ist, so stellt diese keinen Mangel dar. Der Kläger\n\n 39\n\nselbst trägt vor, erst gegen Mitternacht im Hotel angekom-\n\n 40\n\nmen zu sein. Es war daher durchaus sinnvoll zwecks Einneh-\n\n 41\n\nmen des Abendessens eine Pause einzulegen. Daß die Pause\n\n 42\n\nder Aufnahme einer Verpflegungsleistung diente, hat der\n\n 43\n\nKläger nicht bestritten.\n\n 44\n\nSelbst wenn im Flugzeug keine Getränke und Speisen gereicht\n\n 45\n\nworden sein sollen, so stellt dies ebensowenig ein Mangel\n\n 46\n\ndar. Die Reise von X nach XX ist derart kurz,\n\n 47\n\ndaß bei einem geringen Reisepreis nicht zwingend damit ge-\n\n 48\n\nrechnet werden muß, daß Getränke und Speisen beim Flug ge-\n\n 49\n\nreicht werden.\n\n 50\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die Entschei-\n\n 51\n\ndung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr.\n\n 52\n\n11, 711, 713 ZPO.\n\n 53\n\nStreitwert: 432,66 DM.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/311065","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/1997-06-16/46-c-548-97","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 651c","ref_norm":"651c","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/311065","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/311065","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/1997-06-16/46-c-548-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/311065","retrieved":"2026-07-09 03:41:26.677263+00:00"}}