{"status":"available","doknr":"OLD315517","ecli":"ECLI:DE:AGD:1986:1111.253F231.83.00","court":"Amtsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"1986-11-11","aktenzeichen":"253 F 231/83","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Amtsgericht - Familiengericht - Düsseldorf\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 28. Oktober 1986\n\ndurch die Richterin am Amtsgericht X\n\nfür Recht erkannt:\n\n I. Die am 07. September 1978 vor dem Standesbeamten\n\n des Standesamtes XX unter Heiratsregister\n\n Nr.: X geschlossene Ehe der Parteien wird \n\n geschieden.\n\n II. Die elterliche Sorge für M, geb. 04.02.1979\n\n wird der Antragstellerin (Mutter) übertragen.\n\n III. Vom Rentenversicherungskonto des Antragsgegners bei der\n\n Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu VS-Nr.: \n\n XXX werden auf das Rentenversicherungskonto \n\n der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für\n\n Angestellte zu VS-Nr.: XXX Rentenanwartschaften\n\n in Höhe von monatlich 20,35 DM (i.B. Zwanzig 35/100 Deutsche\n\n Mark), bezogen auf den 31. Dezember 1983, übertragen.\n\n IV. Der Antragsgegner wird verurteilt, der Antragstellerin ab Rechts-\n\n kraft der Scheidung - monatlich im voraus zum 1. eines jeden\n\n Monats, 535,--DM (i.B. Fünfhundertfünfunddreißig Deutsche\n\n Mark) zu zahlen, davon 270,-- DM für die Antragstellerin, 265,-- DM\n\n für den Sohn M.\n\n V. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\n1\n\nT a t b e s t a n d :\n\n 2\n\nDie Parteien haben im September 1978 in XX geheiratet.\n\n 3\n\nAus der Ehe ist der Sohn M hervorgegangen.\n\n 4\n\nDie Antragstellerin hält die Ehe für gescheitert, weil die Parteien bereits seit 1981 getrennt leben.\n\n 5\n\nSie beantragt,\n\n 6\n\ndie am 7.9.1978 vor dem Standesbeamten XXX geschlos-\n\n 7\n\nsene Ehe der Parteien zu scheiden,\n\n 8\n\nDer Antragsgegner stellt gleichfalls Scheidungsantrag.\n\n 9\n\nDie elterliche Sorge für M begehrt jede Partei für sich.\n\n 10\n\nDie Antragstellerin, die eine Halbtagsstellung als Krankenschwester inne hat, beantragt weiterhin:\n\n 11\n\nden Antragsgegner zu verurteilen, für sie selbst 270,-- DM an Unterhalt\n\n 12\n\nund für M 265,-- DM Unterhalt zu zahlen.\n\n 13\n\nDer Antragsgegner beantragt insoweit \n\n \n 14\n\nKlageabweisung.\n\n 15\n\nEntscheidungsgründe:\n\n 16\n\nZu I:\n\n 17\n\nDie Ehe war zu scheiden, denn sie ist gescheitert.\n\n 18\n\nDas wird unwiderlegbar vermutet, weil die Parteien seit mehr als 3 Jahren getrennt leben.\n\n 19\n\nZu II:\n\n 20\n\nDie elterliche Sorge für M war der Mutter zu übertragen.\n\n 21\n\nM ist bei der Mutter gut versorgt.\n\n 22\n\nBedenken, weil die Mutter \"Bhagwan-Anhängerin\" ist, bestehen nicht. Insoweit wird auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf - 253 F 132/84 vom 28.05.1985 und des OLG Düsseldorf - 10 UF 205/85 - vom 16.10.1985 verwiesen.\n\n 23\n\nZwar hat M in der mündlichen Verhandlung vom 27.05.1986 erklärt, dass er, der seit der Trennung bei der Mutter lebt, zum Vater möchte. Als Grund dafür hat er im wesentlichen angegeben, dass beim Vater 2 Katzen wären, die viel Geld kosten; der Vater könne die Katzen nur behalten, wenn er, M, zu ihm komme, denn dazu habe er sonst kein Geld.\n\n 24\n\nGerade diese Aussage des Jungen spricht indes nicht sehr für den Vater, denn es ist nicht schön, ein 7-jähriges Kind, das offenbar an den Katzen hängt, in dieser Weise unter Druck zu setzen.\n\n 25\n\nZu Ziffer III:\n\n 26\n\nZum Versorgungsausgleich gilt folgendes:\n\n 27\n\nWährend der Ehezeit ( 01.09.1978 bis 31.12.1983 ) hat die Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Versorgungsanwartschaften in Höhe von \n\n 28\n\n121,90 DM\n\n 29\n\nerworben;\n\n 30\n\nder Antragsgegner solche in Höhe von 158,50 DM.\n\n 31\n\nAußerdem hat der Antragsgegner bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt XXX eine auf die Ehezeit entfallende nichtdynamische Rente in Höhe von 43,83 DM erworben, die in eine dynamische Rente in Höhe von 4,10 DM umzurechnen war.\n\n 32\n\nInsgesamt hat also der Antragsgegner Rentenanwartschaften in Höhe von 162,60 DM erworben.\n\n 33\n\nDie Antragstellerin hat bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder noch keine unverfallbaren Anwartschaften erworben.\n\n 34\n\nDie Differenz der beiden Anwartschaften beträgt 40,70 DM.\n\n 35\n\n20,35 DM waren deshalb auf das Rentenkonto der Antragstellerin zu übertragen.\n\n 36\n\nZu Ziffer IV:\n\n 37\n\nZum Unterhalt gilt folgendes:\n\n 38\n\nDer Antragsgegner der als Krankenpfleger ganztägig tätig ist, hat ein anrechenbares Nettoeinkommen von monatlich 2.070,-- DM.\n\n 39\n\nDanach hat der Sohn M Anspruch auf 265,-- DM ( nämlich 290,-- DM abzüglich 25,-- DM ).\n\n 40\n\nEs verbleiben noch 1805,-- DM;\n\n 41\n\ndemgegenüber stehen 1127,-- DM bei der Antragstellerin - \n\n 42\n\nDie Differenz beträt danach 678,-- DM.\n\n 43\n\nDer geltendgemachte Anspruch in Höhe von 270,-- DM ist somit berechtigt.\n\n 44\n\nZu V:\n\n 45\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 93 a ZPO.\n\n 46\n\nStreitwert:\n\n 47\n\nEhescheidung 9.000,-- DM\n\n 48\n\nelterliche Sorge 1.500,-- DM\n\n 49\n\nVersorgungsausgleich 1.000,-- DM\n\n 50\n\nUnterhalt: 6.420,-- DM","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/315517","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/1986-11-11/253-f-231-83","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 93a","ref_norm":"93a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/315517","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/315517","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/1986-11-11/253-f-231-83","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/315517","retrieved":"2026-07-09 03:48:00.069474+00:00"}}