{"status":"available","doknr":"OLD465076","ecli":"ECLI:DE:AGCOE1:2018:0323.12F87.18.00","court":"Amtsgericht Coesfeld","senate":null,"decided":"2018-03-23","aktenzeichen":"12 F 87/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1.\n\nDem Antragsgegner wird verboten:\n\nsich der Wohnung des Antragstellers – C-Straße ##, 49545 Tecklenburg - weniger als 100 Meter zu nähern\n\nsich dem Antragsteller   weniger als 100 Meter zu nähern\n\n dem Antragsteller aufzulauern\n\nden Antragsteller zu bedrohen\n\nmit dem Antragsteller - auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - Verbindung aufzunehmen\n\nein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen\n\nSollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen.\n\nVorstehende Anordnungen gelten nicht, soweit Handlungen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich sind.\n\n2.\n\nDie Dauer der Anordnung wird befristet bis 23.09.2018.\n\n3.\n\nEs wird darauf hingewiesen, dass das Gericht dem Antragsgegner bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus den vorstehenden Anordnungen ergebenden Verpflichtungen gemäß §§ 96 Abs. 1 S. 3 FamFG, 890 ZPO Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 Euro auferlegen und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen kann.\n\nVerspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen.\n\n4.\n\nDie sofortige Wirksamkeit und die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner werden angeordnet.\n\n5.\n\nDie Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass diese Anordnung der zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt wird (§ 216 a FamFG).\n\n6.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.\n\n7.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Entscheidung beruht auf §§ 823, 1004 BGB, i. V. m. § 1 GewSchG.\n\n3\n\nAuf den glaubhaft gemachten Sachvortrag in der Antragsschrift wird Bezug genommen. Die Androhung der Ordnungsmittel beruht auf §§ 95 Abs. 1 FamFG, 890 Abs. 2 ZPO.\n\n4\n\nDie Entscheidung über die Kosten beruht auf § 81 FamFG.Es entspricht billigem Ermessen, dem Antragsgegner die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.\n\n5\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n6\n\nGegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Auf Antrag ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und aufgrund dieser erneut zu entscheiden.\n\n7\n\nGegen die Festsetzung des Verfahrenswertes ist die Beschwerde zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 Euro übersteigt oder sie das Familiengericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat.\n\n8\n\nSie ist schriftlich bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 6, 48653 Coesfeld oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts innerhalb von sechs Monaten einzulegen, nachdem die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat.\n\n9\n\nIst der Verfahrenswert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann sie noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/465076","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-coesfeld/2018-03-23/12-f-87-18","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1004","ref_norm":"1004","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 95","ref_norm":"95","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 216a","ref_norm":"216a","n":1},{"jurabk":"GewSchG","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 96","ref_norm":"96","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/465076","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/465076","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-coesfeld/2018-03-23/12-f-87-18","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/465076","retrieved":"2026-07-09 08:02:36.361474+00:00"}}