{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGCOE1:2016:0429.008K012.15.00","court":"Amtsgericht Coesfeld","senate":"8. Zwangsversteigerungsabteilung","decided":"2016-04-29","aktenzeichen":"008 K 012/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nblieb im Versteigerungstermin am Freitag, 00.00.2016, Meistbietende:\n\nP GmbH,\n\nOStraße,  T\n\n(Amtsgericht Dortmund, HRB #####)\n\nDas vorbezeichnete  Versteigerungsobjekt wird daher d. Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von\n\n---65.100,00 EUR--- (in Worten : Fünfundsechzigtausendeinhundert 00/100 EURO)\n\nunter den folgenden Bedingungen zugeschlagen :\n\nEs bleiben folgende im Grundbuch eingetragene Rechte bestehen:\n\nk e i n e\n\nDer durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit 4% Jahreszinsen zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.\n\nDie Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.\n\nIm Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.\n\nGründe\n\nDie Gebote der Firma S2 UG (hafungsbeschränkt) sind zu Recht zurückgewiesen worden. Die Gläubigerin hat die Stellung einer Sicherheit verlangt. Es wurde festgestellt, dass die Sicherheitsleistung gezahlt wurde durch die S1 GmbH. Geboten wurde ausdrücklich für die Firma S2 UG. Hierbei handelt es sich um eine andere Rechtspersönlichkeit. Die Tatsache, dass im Betreff der Buchung die S2 UG aufgeführt ist, rechtfertigt nicht die Anerkennung der Sicherheitsleistung. Nach dem Gesetz ist die Sicherheitsleistung durch den Bieter zu zahlen. Sofern ein Dritter die Sicherheit leistet, wäre zumindest eine eindeutige und schriftliche Zweckbestimmung des Dritten erforderlich, aus der sich ergibt, dass die Sicherheitsleistung tatsächlich für den Dritten erfolgen soll. Allein die Verwendung des Betreffs in einem Einzahlungsbeleg erfüllt diese Voraussetzung nicht.\n\nHinweis\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.\n\nDie sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 6, 48653 Coesfeld, oder dem Beschwerdegericht, dem Landgericht Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.\n\nDie Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nDie sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Coesfeld oder dem Landgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.\n\nDie Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder im Verkündungstermin erschienen waren beginnt die Frist bereits mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses.\n\nFällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\nDie sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-coesfeld/2016-04-29/008-k-012-15","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-coesfeld/2016-04-29/008-k-012-15","retrieved":"2026-10-28 16:04:15.108678+00:00"},"card":{"id":"ag-coesfeld/2016-04-29/008-k-012-15","court":"AG Coesfeld","court_id":"ag-coesfeld","court_as_stated":"Amtsgericht Coesfeld","panel":"8. 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