{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/essen/ag_bottrop/j2021/11_C_333_21_Beschluss_20211027","ecli":"ECLI:DE:AGBOT:2021:1027.11C333.21.00","court":"Amtsgericht Bottrop","senate":"Zivilabteilung 11","decided":"2021-10-27","aktenzeichen":"11 C 333/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:\n\nDer Antragsgegnerin wird untersagt, dem Antragsteller die Energielieferung an seine Wohnung,                                    , einzustellen.\n\nIhr wird aufgegeben, sollte die Lieferung bereits eingestellt sein, unverzüglich die Versorgung der Verbrauchstelle des Antragstellers wieder aufzunehmen.\n\nDer Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\noder\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDer Antragsteller hat schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin den bestehenden Gasliefervertrag zum 22.10.2021 gekündigt hat.\n\nHierzu ist die Antragsgegnerin nach vorläufiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht berechtigt, da die Voraussetzungen des § 314 BGB nicht vorliegen. Es liegt im unternehmerischen Risikobereich, dass die Energiepreise sich verteuert haben.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Amtsgericht Bottrop, Gerichtsstr. 24-26, 46236 Bottrop, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes einzulegen und zu begründen.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/essen/ag_bottrop/j2021/11_C_333_21_Beschluss_20211027.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bottrop/2021-10-27/11-c-333-21","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 314","ref_norm":"314","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/essen/ag_bottrop/j2021/11_C_333_21_Beschluss_20211027.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/essen/ag_bottrop/j2021/11_C_333_21_Beschluss_20211027.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bottrop/2021-10-27/11-c-333-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/essen/ag_bottrop/j2021/11_C_333_21_Beschluss_20211027.html","retrieved":"2026-09-30 06:24:14.499701+00:00"}}