{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/muenster/ag_bocholt/j2022/37_VI_513_17_Beschluss_20220203","ecli":"ECLI:DE:AGBOH:2022:0203.37VI513.17.00","court":"Amtsgericht Bocholt","senate":"Nachlassgericht","decided":"2022-02-03","aktenzeichen":"37 VI 513/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Geschäftswert für das Einziehungsverfahren gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren wid auf 336.400,00 Euro festgesetzt.\n\n37 VI 513/17\n\nErlassen am 03.02.2022durch Übergabe an die Geschäftsstelle, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\n\nAmtsgericht Bocholt\n\nBeschluss\n\nIn der Nachlassangelegenheit\n\nnach dem am 00.00.0000 in B. verstorbenen L., geboren am 00.00.0000 in M.,\n\nmit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in B.,\n\nbeteiligt:\n\n1.              L1.\n\nErbe,\n\nVerfahrensbevollmächtigter zu 1.:              Rechtsanwalt H.\n\n2.              L2.\n\nErbin,\n\n3.              L3.\n\nErbe,\n\n4.              L4.\n\nErbe,\n\nVerfahrensbevollmächtigter zu 2.-4.:              Rechtsanwalt K.\n\nwird der Geschäftswert für das Einziehungsverfahren gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 336.400,00 Euro festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDer Nachlasswert ergibt sich aus anliegender Berechnung.\n\nDas Gericht hat bei der Immobilie S-straße. das Nießbrauchsrecht der Ehefrau mit 25% des Immoblienwertes angesetzt, § 52 Abs. 4 und 5 GNotKG.\n\nDie weiteren Immobilienwerte ergeben sich aus dem im Rahmen der Erbscheinserteilung überreichten Wertermittlungsbogen.\n\nGleiches gilt für die angesetzten Nachlassverbindlichkeiten. Mitgeteiltes und belegtes Guthaben bei der V. wurde mit den Verbindlichkeiten verrechnet, so dass insgesamt ein Negativsaldo in Höhe von 11.295,00 Euro einzustellen war. Bezüglich des Gesellschafterkontos wurde ein Negativsaldo von 140.000,00 Euro mitgeteilt.\n\nDen Wert des im Nachlass befindlichen Firmenanteils hat das Gericht mit einem unwidersprochen gebliebenen Betrag von 50.000,00 Euro angesetzt.\n\nWeiteres Nachlassvermögen wurde dem Gericht nicht mitgeteilt.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen den Beschluss ist gemäß § 83 GNotKG das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszuges die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.\n\nDie Beschwerde ist bei dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Bocholt, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\nDie Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie innerhalb der in § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG bestimmten Frist eingelegt wird, d.h. innerhalb einer Frist von 6 Monaten, sobald eine Entscheidung über den gesamten Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Ist der Geschäftswert später als 1 Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, kann sie noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.\n\nBocholt, 03.02.2022Amtsgericht\n\nRichterin am Amtsgericht\n\nBocholt, 03.02.2022Amtsgericht\n\nRichterin am Amtsgericht","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/muenster/ag_bocholt/j2022/37_VI_513_17_Beschluss_20220203.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bocholt/2022-02-03/37-vi-513-17","cited_norms":[{"jurabk":"GNotKG","ref":"§ 79","ref_norm":"79","n":3},{"jurabk":"GNotKG","ref":"§ 83","ref_norm":"83","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/muenster/ag_bocholt/j2022/37_VI_513_17_Beschluss_20220203.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/muenster/ag_bocholt/j2022/37_VI_513_17_Beschluss_20220203.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bocholt/2022-02-03/37-vi-513-17","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/muenster/ag_bocholt/j2022/37_VI_513_17_Beschluss_20220203.html","retrieved":"2026-09-30 06:17:50.741304+00:00"}}