{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGBO:2012:0727.38C172.12.00","court":"Amtsgericht Bochum","senate":"38. Abteilung des Amtsgerichts","decided":"2012-07-27","aktenzeichen":"38 C 172/12","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"hat das Amtsgericht Bochum\n\nim schriftlichen Verfahren am 27.07.2012\n\ndurch den Richter am Amtsgericht \n\nfür Recht er¬kannt:\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 550,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit 6.12.2011 zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen.\n\nDie Kos¬ten des Rechts¬streits hat die Beklagte zu tra¬gen.\n\nDie¬ses Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.\n\nOhne Tat¬be¬stand (ge¬mäß § 313 a Abs. 1 ZPO).\n\nEnt¬schei¬dungs¬grün¬de: \n\nDie Beklagte hat nach § 249 BGB die Mietwagenrechnung vom 24.11. 2011 insgesamt zu zahlen, also nach Teilzahlung von 523,60 EUR auch die restlichen 550,27 EUR.\n\nDie Klägerin verlangt nicht Mietwagenkosten als \"erforderlichen\" Geldbetrag im Sinne des § 249 BGB - wovon die Parteien auszugehen scheinen, wie einige Formulierungen vermuten lassen -, sondern den tatsächlich gezahlten Betrag als Schadensersatz. Dieser tatsächlich erfolgte Vermögensabfluss ist zu erstatten, da ein mitwirkendes Verschulden bei Verursachung dieser Schadenshöhe nach § 254 BGB nicht zu erkennen ist.\n\nDie Rechnung hält sich an die Vorgaben der sogenannten \"Schwacke-Liste\". Diese wird vom Landgericht Bochum - und aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dem folgend die Abteilungen des Amtsgerichts -nicht akzeptiert, sondern die sogenannte \"Frauenhofer-Liste\" für zutreffend gehalten. Dies gilt jedoch nur in Fällen, wo eben der \"erforderliche Geldbetrag\" zu errechnen ist. Entsteht wie hier tatsächlich ein Schaden in Höhe der Berechnungen nach Schwacke, kann über § 254 BGB kein Abzug gemacht werden. Denn der dahingehende Vertragsschluss erscheint nicht vorwerfbar, da viele Gerichte diesen Weg für zulässig halten.\n\nInsoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin Opfer eines Verkehrsverstoßes, evtl. gar einer Straftat war, sich in einer psychischen und organisatorischen Ausnahmesituation befand und eine ruhige, sorgfältige Rundumanalyse der günstigsten Angebote Überforderung des Opfers und eine nicht angezeigte Risikoverlagerung darstellen würden.\n\nDer Höhe nach kann der Zweitfahrerzuschlag verlangt werden, da ausweislich des Vertrages der Ehemann Fahrer war, ein Winterreifenzuschlag wird von zahlreichen Gerichten für zulässig gehalten, kann nach § 254 BGB also ebenfalls vereinbart werden.\n\nDer Feststellungsantrag erscheint nach § 256 ZPO unzulässig. Zwar besteht wohl Anspruch auf eine Verzinsung auch der vom Kläger nach § 12 I GKG vorauszuzahlenden Gerichtsgebühren, insoweit kann jedoch Leistungsklage erhoben werden, die das Feststellungsinteresse entfallen läßt. Eines Hinweises zu diesem Bagatellbetrag bedurfte es nach § 139 II ZPO nicht.\n\nZins §§ 286 f BGB, Kosten §§ 91, 92 II ZPO, Vollstreckbarkeit §§ 708,11 713 ZPO.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2012-07-27/38-c-172-12","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 254","ref_norm":"254","n":3},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 249","ref_norm":"249","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 256","ref_norm":"256","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 139","ref_norm":"139","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 12","ref_norm":"12","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2012-07-27/38-c-172-12","retrieved":"2026-10-28 16:00:19.493531+00:00"},"card":{"id":"ag-bochum/2012-07-27/38-c-172-12","court":"AG Bochum","court_id":"ag-bochum","court_as_stated":"Amtsgericht Bochum","panel":"38. 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