{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/bochum/ag_bochum/j2012/67_C_578_11urteil20120221","ecli":"ECLI:DE:AGBO:2012:0221.67C578.11.00","court":"Amtsgericht Bochum","senate":"67. Abteilung des Amtsgerichts","decided":"2012-02-21","aktenzeichen":"67 C 578/11","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"hat das Amtsgericht Bochum\n\nim vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 21.02.2012\n\ndurch den Richter am Amtsgericht \n\nfür Recht er¬kannt:\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Streitwert wird auf 138,11 Euro festgesetzt (§§ 3-5 ZPO).\n\nEntscheidungsgründe:\n\nDie Klage ist unbegründet.\n\nDer Kläger hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt weitere Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall vom 04.07.2011. Etwaige Schadensersatzansprüche sind hier durch Erfüllung untergegangen.\n\nDies gilt besonders auch für die hier streitigen Sachverständigenkosten.\n\nHier streiten die Parteien im Wesentlichen nur darum, ob die von dem Sachverständigen Bernhardt in seiner Rechnung vom 05.07.2011 eingesetzten Werte ortsüblich und angemessen sind.\n\nNach der ständigen Rechtsprechung des angerufenen Gerichts in Übereinstimmung mit nahezu allen Abteilungen des Amtsgerichts Bochum, schätzt das Gericht hier die angemessenen und ortsüblichen Sachverständigenkosten gem. § 287 ZPO nach den Grundsätzen der Werte im Gesprächsergebnis V. vom 01.11.2009.\n\nDie darin befindlichen Werte setzen sich differenziert aus den Werten der BVSK Honorarbefragung 2008/2009 und weiteren Nebenkosten zusammen.\n\nDie vom Kläger vorgebrachte BVSK Honorarbefragung 2008/2009 ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des angerufenen Gerichts gerade nicht geeignet als Schätzungsgrundlage gemäß § 287 ZPO. Die zuletzt genannte Tabelle enthält nämlich ein Grundhonorar und dann im Einzelnen noch unterschiedliche Nebenkosten geordnet nach verschiedenen Tarifzonen.\n\nSoweit dort z.B. Fahrtkosten je Kilometer eingesetzt sind bestehen schon deshalb Bedenken, weil die erforderlichen Kosten im Sinne des § 249 BGB nicht beinhalten, dass der Geschädigte einen Sachverständigen ortsfern je nach seiner Wahl beauftragen kann. Hier sind sehr wahrscheinlich die Fahrkosten von 60,00 Euro in der Rechnung des Sachverständigen C. gerade deshalb entstanden, weil der Sachverständige möglicherweise von Werdohl aus nach Bochum fahren musste.\n\nIm näheren Bereich der Stadt Bochum existieren allerdings ausreichend Sachverständige, bei denen z.B. derartige Fahrtkosten gerade nicht entstehen. Bereits an diesem Beispiel lässt sich feststellen, dass die vom Kläger vorgelegte Tabelle nicht als Schätzungsgrundlage ausreicht.\n\nVielmehr ist die vom Gericht angewandte Tabelle geeignet, weil hier Nebenkosten pauschal zum Grundhonorar hinzugefügt werden und dabei durchschnittliche Werte eingerechnet sind. \n\nNach der vom Gericht angewandten Tabelle ist daher als ortsüblich und angemessen zu schätzen genau der von der Beklagte gezahlte Betrag von 379,00 Euro ausgehend von einem Reparaturschaden in Höhe von bis 1.750,00 Euro.\n\nDie Nebenentscheidungen ergeben sich aus §§ 91 I, 708 Ziff. 11, 713 ZPO.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2012-02-21/67-c-578-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 249","ref_norm":"249","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 495a","ref_norm":"495a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2012-02-21/67-c-578-11","retrieved":"2026-10-28 16:00:09.995168+00:00"},"card":{"id":"ag-bochum/2012-02-21/67-c-578-11","court":"AG Bochum","court_id":"ag-bochum","court_as_stated":"Amtsgericht Bochum","panel":"67. Abteilung des Amtsgerichts","date":"2012-02-21","dockets":["67 C 578/11"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:AGBO:2012:0221.67C578.11.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/bochum/ag_bochum/j2012/67_C_578_11urteil20120221","ecli":"ECLI:DE:AGBO:2012:0221.67C578.11.00"},"cite_as":"AG Bochum, Urteil vom 21.02.2012 – 67 C 578/11","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2012-02-21/67-c-578-11","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"ZPO/287","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"287","label":"§ 287 ZPO","mentions":2},{"id":"BGB/249","law":"BGB","abbreviation":"BGB","ref":"249","label":"§ 249 BGB","mentions":1},{"id":"ZPO/495a","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"495a","label":"§ 495a ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:00:09.995168+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}