{"status":"available","doknr":"OLD380302","ecli":"ECLI:DE:AGBN:2023:0621.115C31.23.00","court":"Amtsgericht Bonn","senate":null,"decided":"2023-06-21","aktenzeichen":"115 C 31/23","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem Rechtsstreit\n\npp.\n\nhat das Amtsgericht Bonn im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 21.06.2023 durch die Richterin am Amtsgericht L\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nOhne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).\n\n1\n\nEntscheidungsgründe:\n\n2\n\nDie zulässige Klage ist nicht begründet.\n\n3\n\n1.)\n\n4\n\nDie Klage ist zulässig.\n\n5\n\nInsbesondere ist das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben.\n\n6\n\nDenn angesichts der Meinungsverschiedenheit der Parteien zu der Frage, ob ihr Vertragsverhältnis wirksam beendet worden ist durch die Sonderkündigung des Klägers, besteht ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung.\n\n7\n\n2.)\n\n8\n\nDie Klage ist indes nicht begründet.\n\n9\n\nDas Vertragsverhältnis der Parteien ist nicht durch die unter dem 8.1.2023 ausgesprochene Kündigung beendet worden.\n\n10\n\nEin Grund zur Kündigung lag nicht vor. Insbesondere war auch kein Grund für eine Sonderkündigung nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 TKG gegeben. Nach der v.g. Vorschrift kann der Verbraucher außerordentlich kündigen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist im Falle  von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßigen wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit  ober bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden.\n\n11\n\nIndes hat der Kläger nicht dargelegt, dass die von der Beklagten zur Verfügung gestellte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entsprochen hat.\n\n12\n\nAusweislich der von dem Kläger vorgelegten Auftragsbestätigung heißt es dort auf der 3. Seite:\n\n13\n\n\"Geschwindigkeit Internet-Zugang DSL 6000 17.02.2022 •\n\n14\n\nWie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit. Download: Max. 6,016 MBit/s, Normal 3,8 MBit/s, Min. 2,048 MBit/s Upload: Max. 2,4 MBit/s, Normal 0,7 MBit/s, Min. 0,288 MBit/s Voraussetzung ist ein für die ADSL-Schnittstelle der U geeigneter Router bzw. Modem. Messung der Datenübertragungsrate möglich unter www.breitbandmessung.de\"\n\n15\n\nDie v.g. Geschwindigkeiten/Leistungen sind mithin Vertragsinhalt geworden. Dass davon  abweichende Leistungen vereinbart wurden, hat der Kläger nicht vorgetragen.\n\n16\n\nFür das Gericht ist nicht ersichtlich, die von dem Kläger gemessenen Werte sich nicht innerhalb des vereinbarten Leistungsbereichs bewegen. Zu abweichend gemessenen Werten hat der Kläger nicht explizit vorgetragen, auch nicht auf das entsprechende Bestreiten der Beklagten.\n\n17\n\nAuch aus den kommentarlos vorgelegten Messprotokollen ergibt sich für das Gericht keine Unterschreitung der erbrachten Leistung von der v.g. vereinbarten vertraglichen Leistung. Die Messwerte bewegen mindestens im Normalbereich. Insbesondere ergibt sich kein Anhaltspunkt für erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen der Leistungen für Up- und Download.\n\n18\n\nDie Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht sind mithin nicht gegeben.\n\n19\n\nDie Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr.11, 713 ZPO.\n\n20\n\nDer Streitwert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/380302","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2023-06-21/115-c-31-23","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 256","ref_norm":"256","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"TKG 2021","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 495a","ref_norm":"495a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/380302","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/380302","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2023-06-21/115-c-31-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/380302","retrieved":"2026-07-09 05:28:36.173254+00:00"}}