{"status":"available","doknr":"OLD381921","ecli":"ECLI:DE:AGBN:2023:0327.20VR4257.00","court":"Amtsgericht Bonn","senate":null,"decided":"2023-03-27","aktenzeichen":"20 VR 4257","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn der Vereinsregistersache\n\n     pp\n\nwird der Antrag vom ##.##.#### auf Löschung persönlicher Daten (Geburtsdatum) aus dem Vereinsregister zurückgewiesen.\n\n1\n\nGründe :\n\n2\n\nDer Beteiligte zu 1. beantragte die Löschung seiner persönliche Daten, seinem Geburtsdatum, aus dem Registerblatt zu VR ####.\n\n3\n\nDie Eintragung des Beteiligten in das Vereinsregister als Vorsitzender des E erfolgte im Jahr ####.\n\n4\n\nDas Vereinsregister genießt den öffentlichen Glauben nach § 15 HGB, wodurch sowohl der Rechtsverkehr, als auch der Eingetragene geschützt wird.\n\n5\n\nDer Vorstand vertritt den Verein im Außenverhältnis im Rechtsverkehr, sodass eine eindeutige und zweifelsfreie Identifizierung der Vorstandsmitglieder erforderlich ist. Nach § 67 BGB, § 3 Nr.3 VRV gehört zu den einzutragenden Daten auch das Geburtsdatum der Mitglieder.\n\n6\n\nDie Eintragung des Beteiligten zu 1. in das Vereinsregister ist folglich gesetzlich vorgeschrieben und dahingehend fehlerfrei.\n\n7\n\nDurch eine Anmeldung zum Vereinsregister wird wissentlich in Kauf genommen, dass personenbezogene Daten im Register veröffentlicht und für jeden, ohne Geltendmachung eines berechtigten Interesses, über das Registerportal der Länder abrufbar sind.\n\n8\n\nDurch das Ausscheiden des Herrn X aus dem Vorstand wurde am ##.#.#### seine Eintragung als Vorstandsmitglied durch Änderungseintragung und einer Rötung gemäß den Vorschriften der VRV, § 11 VRV, gelöscht.\n\n9\n\nEine noch weiterreichende Löschung oder Entfernung der Daten aus dem Registerblatt ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch möglich.\n\n10\n\nZudem würde dies gegen die für das Registergericht zu beachtende Vorschrift des § 3 VRV verstoßen.\n\n11\n\n§ 79 a Abs. 3 BGB erklärt das Widerspruchsrecht des Art. 21 DSGVO im Hinblick auf personenbezogene Daten im Vereinsregister für nicht anwendbar. Einzig der fehlende Verweis auf § 79 a Abs. 3 BGB bei der Veröffentlichung begründet keinen Anspruch auf Löschung der Daten aus dem Register.\n\n12\n\nVorliegend kollidieren die Vorschriften der DSGVO mit den Vorschriften über die vorzunehmenden Eintragungen ins Handels- und Vereinsregister, der VRV und HRV.\n\n13\n\nBislang erfolgte durch den Gesetzgeber im Hinblick auf die DSGVO weder eine Änderungen der VRV, noch der HRV, weshalb diese für das Registergericht uneingeschränkt gelten.\n\n14\n\nSowohl die Eintragung des Beteiligten zu 1., als auch dessen Löschung aus dem Registerblatt erfolgten entsprechend der für das Vereinsregister geltenden Vorschriften und sind nicht zu beanstanden.\n\n15\n\nGerichtskosten werden nicht erhoben.\n\n16\n\nBonn, den 24.03.2023","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/381921","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2023-03-27/20-vr-4257","cited_norms":[{"jurabk":"VRV","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 79a","ref_norm":"79a","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1},{"jurabk":"VRV","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1},{"jurabk":"HGB","ref":"§ 15","ref_norm":"15","n":1},{"jurabk":"DSGVO","ref":"Art 21","ref_norm":"21","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/381921","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/381921","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2023-03-27/20-vr-4257","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/381921","retrieved":"2026-07-09 05:33:22.734312+00:00"}}