{"status":"available","doknr":"OLD163858","ecli":"ECLI:DE:AGBN:2015:0729.97IN49.15.00","court":"Amtsgericht Bonn","senate":null,"decided":"2015-07-29","aktenzeichen":"97 IN 49/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird der am 31.03.2015 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.\n\n3\n\nDies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Q, E-Str. #, ##### I vom 10.06.2015.\n\n4\n\nEin ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.\n\n6\n\nGegenstandswert (§ 58 GKG): bis 2.000,00.\n\n7\n\nGegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.\n\n8\n\nDie sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei  dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.\n\n9\n\nDie Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.\n\n10\n\nDie sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/163858","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2015-07-29/97-in-49-15","cited_norms":[{"jurabk":"InsO","ref":"§ 26","ref_norm":"26","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 34","ref_norm":"34","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 54","ref_norm":"54","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 58","ref_norm":"58","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/163858","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/163858","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2015-07-29/97-in-49-15","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/163858","retrieved":"2026-07-09 00:37:07.390356+00:00"}}