{"status":"available","doknr":"OLD278522","ecli":"ECLI:DE:AGBN:2005:0809.97IN151.04.00","court":"Amtsgericht Bonn","senate":null,"decided":"2005-08-09","aktenzeichen":"97 IN 151/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwerden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:\n\nVergütung 24.991,81 EUR\n\nAuslagen 3.250,00 EUR\n\nZwischensumme 28.241,81 EUR\n\nzuzüglich 16 % Umsatzsteuer 4.518,69 EUR\n\nEndbetrag 32.760,50 EUR\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDer Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 08.06.2004 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. \n\n3\n\nGrundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV). \n\n4\n\nDie Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV). \n\n5\n\nDer Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).\n\n6\n\nJe nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).\n\n7\n\nDie Bestimmung der maßgeblichen Masse im Einzelnen richtet sich nach § 1 Abs. 2 der InsVV.\n\n8\n\nNach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse Bei einer regulären Beendigung beträgt die Masse geschätzt 174.882,95 EUR. \n\n9\n\nDer auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 24.991,81 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).\n\n10\n\nDie Mindestvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern 1.000,00 EUR. \n\n11\n\nWegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.07.2005 verwiesen.\n\n12\n\nNeben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. \n\n13\n\nAnstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.\n\n14\n\nDer Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.\n\n15\n\nDiese Feststezung erfolgt für den Fall der Einstellung des Verfahrens nach § 213 InsO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278522","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2005-08-09/97-in-151-04","cited_norms":[{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":4},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 213","ref_norm":"213","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/278522","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278522","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bonn/2005-08-09/97-in-151-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/278522","retrieved":"2026-07-09 02:51:52.302480+00:00"}}