{"status":"available","doknr":"OLD271499","ecli":"ECLI:DE:AGBM2:2006:0626.32F122.05.00","court":"Amtsgericht Brühl","senate":null,"decided":"2006-06-26","aktenzeichen":"32 F 122/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Bewilligung\n\n                            von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss vom 18.5.2006\n\n                            wird nicht abgeholfen.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n \n 2\n\nZutreffend ist, dass der Antragsgegnerin Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre,\n\n 3\n\nwenn sie (noch) Arbeitslosengeld II beziehen würde. Denn dann hat eine zu-\n\n 4\n\nständige (und berufenere) Behörde bereits geprüft, dass der Antragsgegnerin\n\n 5\n\nSozialhilfe zusteht, so dass es einer eigenen Prüfung durch das Gericht nicht\n\n 6\n\nbedarf. Liegt jedoch kein behördlicher Bescheid über Sozialhilfe vor oder ist\n\n 7\n\ndieser sogar aufgehoben, so sind die Voraussetzungen für die Bewilligung ei-\n\n 8\n\nner Sozialhilfe in Form der Prozesskostenhilfe vom Gericht eigenständig zu\n\n 9\n\nprüfen. Dabei reicht es nicht aus, das eine Partei treuherzig versichert, dass\n\n 10\n\nsie kein Einkommen habe und wohl auch keines erzielen könne. Die Partei\n\n 11\n\nmuss schon glaubhaft machen, dass sie es mit einigem Bemühen versucht hat,\n\n \n\n 12\n\nein  eigene Einkommen zu erzielen. Ohne auch nur den Versuch zu machen,\n\n 13\n\nlässt sich nicht einmal einschätzen, welches Verdienst die Antragsgegnerin er-\n\n 14\n\nzielen könnte, wenn sie es wirklich versuchen würde. Der M-Weg in Brühl\n\n 15\n\nist auch keine Sackgasse. Die Antragsgegnerin vermittelte vielmehr in der \n\n 16\n\nmündlichen Verhandlung nicht den Eindruck, dass es ihr an der nötigen Ener-\n\n 17\n\ngie fehlen würde, um einen neuen Anfang im Erwerbsleben zu wagen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271499","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bruehl/2006-06-26/32-f-122-05","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/271499","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271499","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bruehl/2006-06-26/32-f-122-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/271499","retrieved":"2026-07-09 02:41:50.571007+00:00"}}