{"status":"available","doknr":"OLD237596","ecli":"ECLI:DE:AGBI:2009:0915.43IN778.09.00","court":"Amtsgericht Bielefeld","senate":null,"decided":"2009-09-15","aktenzeichen":"43 IN 778/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nÜber das Vermögen des X. wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.09.2009, um 13:48 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.\n\nDie Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.06.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.\n\nZum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt N.\n\n1\n\nForderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.11.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.\n\n2\n\nDie Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).\n\n3\n\nWer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.\n\n4\n\nEine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).\n\n5\n\nStichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist\n\n6\n\nder 30.11.2009.\n\n7\n\nBis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen\n\n8\n\n9\n\nzur Person des Insolvenzverwalters,\n\n10\n\n11\n\nzur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),\n\n12\n\n13\n\ngegebenenfalls:\n\n14\n\n-              zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),\n\n15\n\n-              zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),\n\n16\n\n-              zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),\n\n17\n\n-              zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),\n\n18\n\n-              zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,\n\n19\n\n-              zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),\n\n20\n\n-              zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),\n\n21\n\n-              zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).\n\n22\n\nDie Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.11.2009 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bielefeld, Raum 8010 niedergelegt.\n\n23\n\nEin schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.\n\n24\n\nHaben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.\n\n25\n\nDer Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.\n\n26\n\nDer Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).\n\n27\n\nBielefeld, 15.09.2009\n\n28\n\nAmtsgericht","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/237596","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bielefeld/2009-09-15/43-in-778-09","cited_norms":[{"jurabk":"InsO","ref":"§ 29","ref_norm":"29","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 30","ref_norm":"30","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 100","ref_norm":"100","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 101","ref_norm":"101","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 149","ref_norm":"149","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 156","ref_norm":"156","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 157","ref_norm":"157","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 160","ref_norm":"160","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 163","ref_norm":"163","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 271","ref_norm":"271","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 272","ref_norm":"272","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 35","ref_norm":"35","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 5","ref_norm":"5","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 28","ref_norm":"28","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/237596","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/237596","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bielefeld/2009-09-15/43-in-778-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/237596","retrieved":"2026-07-09 01:59:59.930417+00:00"}}