{"status":"available","doknr":"OLD370791","ecli":"ECLI:DE:AGAR:2025:0228.5GS736.25.00","court":"Amtsgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2025-02-28","aktenzeichen":"5 Gs 736/25","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nGemäß §§ 102, 105 StPO wird die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen der Beschuldigten angeordnet, weil nach den bisherigen Ermittlungen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind, führen wird.\n\nDie Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden:\n\nUtensilien zum Besprühen / Bemalen von Gegenständen sowie Utensilien zum Herstellen von Graffitis, namentlich Farbspraydosen und Malerzubehör.\n\nKleidung mit Farbanhaftungen.\n\nIT-Datenträger.\n\nDie Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Beschuldigte ist verdächtig, gemeinschaftlich mit einem Komplizen in der Nacht vom 25. auf den 26.01.2025 in V. zahlreiche Sachbeschädigungen begangen zu haben. Einerseits wurden im Tatzeitraum Wände und Wahlplakate im Bereich der Schützenhalle V.-C. besprüht / bemalt, andererseits entstanden in diesem Tatzeitraum zahlreiche gleich gelagerte Sachbeschädigungen im V. Stadtteil „Q.\". Diese Sachbeschädigungen sind thematisch gleichlautend linkspolitisch bis linksextrem gerichtet, darüber hinaus gleichen sie sich auch in Farbauftrag und Schriftbild. Parallel dazu wurden im selben Tatzeitraum und an den gleichen Tatörtlichkeiten linkspolitische Parolen mittels schwarzer Farbe aufgetragen.\n\n3\n\nEs wird daher von einer gemeinschatlich begangenen Tatserie ausgegangen.\n\n4\n\nAm Folgetag, dem 26.01.2025, fand in der Schützenhalle V.-C. eine Wahlkampfveranstaltung des N-Partei-Kanzlerkandidaten FM statt. Einige der aufgesprühten / gemalten Parolen im Bereich der Schützenhalle nehmen direkten Bezug auf Herrn M und die N-Partei.\n\n5\n\nDer Kl Staatsschutz in Hagen liegen Zeugenhinweise vor, die eine männliche und eine weibliche Person, im Alter von 20-25 Jahren, zur Tatzeit in Tatortnähe an der Schützenhalle V.-C. gesehen haben. Die Personen trugen eine größere Einkaufstasche mit der Aufschrift „E.\". Es wird vermutet, dass hierin entsprechende Tatmittel mitgeführt wurden. Eine Tatausführung selbst wurde nicht beobachtet.\n\n6\n\nWeiterhin liegt ein anonymes Schreiben vor, das direkten Bezug auf die Serie an Sachbeschädigungen nimmt. Dieses Schreiben ist versehen mit dem namentlichen Hinweis auf die beiden hier Tatverdächtigen. Es handelt sich hierbei um eine männliche und eine weibliche Person im mit den Zeugenfeststellungen korrespondierenden Alter.\n\n7\n\nDie Beschuldigte T. ist Mitglied der V.er Jungsozialisten und kann somit zumindest dem gemäßigt linken Spektrum zugeordnet werden.\n\n8\n\nDie Tatverdächtige wohnt bei ihren Eltern im Z.-straße, nur wenige Gehminuten von der Tatörtlichkeit in V.-C. entfernt.\n\n9\n\nNach den bisherigen Ermittlungen ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind, führen wird.\n\n10\n\nDie Entscheidung beruht auf §§ 102, 105 StPO.\n\n11\n\nGegen diesen Beschluss ist die Beschwerde möglich. Sie hat keine aufschiebende Wirkung und ist bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat, unter Angabe der Geschäftsnummer einzureichen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/370791","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-arnsberg/2025-02-28/5-gs-736-25","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 102","ref_norm":"102","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 105","ref_norm":"105","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/370791","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/370791","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-arnsberg/2025-02-28/5-gs-736-25","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/370791","retrieved":"2026-07-09 05:05:33.225593+00:00"}}