{"status":"available","doknr":"OLD223882","ecli":"ECLI:DE:AGAR:2011:0321.21IN388.09.00","court":"Amtsgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2011-03-21","aktenzeichen":"21 IN 388/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nwird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Buchheister, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid wie folgt festgesetzt:\n\nVergütung\n\n47.686,51 EUR\n\nAuslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen\n\n712,00 EUR\n\nZwischensumme\n\n48.398,51 EUR\n\nzuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 48.398,51 EUR\n\n9.195,72 EUR\n\nEndbetrag\n\n57.594,23 EUR\n\nNach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\nDer vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 03.11.2009 bis zum 01.12.2009 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).\n\n3\n\nGrundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.\n\n4\n\nDie Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).\n\n5\n\nDer Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).\n\n6\n\nJe nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).\n\n7\n\nDas verwaltete Vermögen betrug 2.018.679,19 EUR.\n\n8\n\nDie Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 68.123,58 EUR.\n\n9\n\nDavon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 17030,90 EUR zu.\n\n10\n\nIm Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung\n\n11\n\neiner Erhöhung des Regelsatzes auf 70 % und damit auf den Betrag von 47.686,51 EUR gerechtfertigt.\n\n12\n\nWegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.02.2011 verwiesen.\n\n13\n\nNeben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.\n\n14\n\nAnstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstend jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.\n\n15\n\nDer Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.\n\n16\n\nNeben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/223882","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-arnsberg/2011-03-21/21-in-388-09","cited_norms":[{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 10","ref_norm":"10","n":4},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":3},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":2},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1},{"jurabk":"InsVV","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/223882","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/223882","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-arnsberg/2011-03-21/21-in-388-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/223882","retrieved":"2026-07-09 01:44:02.742416+00:00"}}