{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/aachen/ag_eschweiler/j2021/16_F_116_20_Beschluss_20210909","ecli":"ECLI:DE:AGAC2:2021:0909.16F116.20.00","court":"Amtsgericht Eschweiler","senate":"Abteilung 16","decided":"2021-09-09","aktenzeichen":"16 F 116/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"16 F 116/20\n\nErlassen am 09.09.2021 durch Übergabe an die Geschäftsstelle\n\nI., Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\n\nAmtsgericht EschweilerFamiliengerichtBeschluss\n\nIn der einstweiligen Anordnungssache\n\nbetreffend das minderjährige Kind F., geboren am 00.00.0000, T.-straße, P.,\n\nVerfahrensbeistand:\n\nFrau Rechtsanwältin O., D.-straße, L.\n\nan der weiter beteiligt sind:\n\n1.              Herr E., Y.-straße, G.,\n\nAntragsteller,\n\n              Verfahrensbevollmächtigte:              Frau Rechtsanwältin K., W.-straße, P.\n\n2.              Frau B., T.-straße, P.,\n\nAntragsgegnerin,\n\n              Verfahrensbevollmächtigte:              Frau Rechtsanwältin J., C.-straße, P.\n\n3.              Jugendamt P., V.-straße, P.,\n\nverfahrensbeteiligte Behörde,\n\nwird die dem Antragsteller durch Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler vom 00.00.0000 bewilligte Verfahrenskostenhilfe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgehoben.\n\nGründe:\n\nDem Antragsteller war Verfahrenskostenhilfe nur mit der Maßgabe bewilligt, dass er monatliche Raten in Höhe von 66,00 EUR ab dem 00.00.0000 zu zahlen hat.\n\nDer Antragsteller hat die Ratenzahlung nicht aufgenommen.\n\nDa der Antragsteller mit der Ratenzahlung länger als drei Monate im Rückstand ist und auf entsprechende Erinnerungsschreiben vom 00.00.0000 und 00.00.0000 nicht die Ratenzahlung aufnahm, war die Bewilligung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu widerrufen.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Eschweiler, Peter-Paul-Straße 1, Eschweiler oder dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nDie sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Eschweiler oder dem Oberlandesgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\nDie sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nEschweiler, 09.09.2021\n\nAmtsgericht\n\nH.Rechtspflegerin","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_eschweiler/j2021/16_F_116_20_Beschluss_20210909.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-eschweiler/2021-09-09/16-f-116-20","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_eschweiler/j2021/16_F_116_20_Beschluss_20210909.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_eschweiler/j2021/16_F_116_20_Beschluss_20210909.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-eschweiler/2021-09-09/16-f-116-20","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_eschweiler/j2021/16_F_116_20_Beschluss_20210909.html","retrieved":"2026-09-30 06:24:38.056913+00:00"}}