{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/aachen/ag_aachen/j2016/227_F_281_15_Beschluss_20160405","ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2016:0405.227F281.15.00","court":"Amtsgericht Aachen","senate":"Richter am Amtsgericht","decided":"2016-04-05","aktenzeichen":"227 F 281/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, nachdem der Antrag zurückgenommen worden ist.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDie Entscheidung beruht auf §§ 83 Abs. 2, 81 FamFG.\n\nEs entspricht vorliegend billigem Ermessen, die Kosten der Antragstellerin aufzuerlegen, nachdem sie den Antrag zurückgenommen hat.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache durch einen Rechtsanwalt einzulegen.\n\nDie Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Aachen Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen.\n\nDarüber hinaus muss der Beschwerdeführer einen bestimmten Sachantrag stellen und diesen begründen. Die Frist hierfür beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Innerhalb dieser Frist müssen der Sachantrag sowie die Begründung unmittelbar bei dem Beschwerdegericht - Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln - eingegangen sein.\n\nDem Anwaltszwang unterliegen nicht Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sowie Beteiligte, die durch das Jugendamt als Beistand vertreten sind.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2016-04-05/227-f-281-15","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 83","ref_norm":"83","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2016-04-05/227-f-281-15","retrieved":"2026-10-28 16:04:16.412372+00:00"},"card":{"id":"ag-aachen/2016-04-05/227-f-281-15","court":"AG Aachen","court_id":"ag-aachen","court_as_stated":"Amtsgericht Aachen","panel":"Richter am Amtsgericht","date":"2016-04-05","dockets":["227 F 281/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2016:0405.227F281.15.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/aachen/ag_aachen/j2016/227_F_281_15_Beschluss_20160405","ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2016:0405.227F281.15.00"},"cite_as":"AG Aachen, Beschluss vom 05.04.2016 – 227 F 281/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2016-04-05/227-f-281-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, nachdem der Antrag zurückgenommen worden ist.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"FamFG/81","law":"FamFG","abbreviation":"FamFG","ref":"81","label":"§ 81 FamFG","mentions":1},{"id":"FamFG/83","law":"FamFG","abbreviation":"FamFG","ref":"83","label":"§ 83 FamFG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:04:16.412372+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}