{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2013:0808.73HRB9108.00","court":"Amtsgericht Aachen","senate":"Richterin","decided":"2013-08-08","aktenzeichen":"73 HRB 9108","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Sehr geehrter Herr Notar I,\n\nunter Bezugnahme auf die Schreiben des Gerichts vom 20.06.2012 und 02.07.2012 wird letztmalig auf folgende Punkte hingewiesen:\n\n1.       Es darf auch bei einer Kapitalerhöhung im Wege der Aufstockung eine Anmeldung erst erfolgen, wenn mindestens ein Viertel des Aufstockungsbetrages eingezahlt wurde (§§ 56a, 7 Abs. 2 GmbHG). Hierzu ist in der Anmeldung der Kapitalerhöhung auch durch sämtliche Geschäftsführer die Versicherung nach § 57 Abs. 2 GmbHG abzugeben. Diese liegt bisher nicht vor.\n\n2.       Ferner ist in der Liste der Übernehmer nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 GmbHG nur der Aufstockungsbetrag (als solcher gekennzeichnet) und nicht – wie in der bisher eingereichten Liste vom 06.06.2012 - der Nennbetrag des gesamten Geschäftsanteils nach Aufstockung auszuweisen. Eine neue Liste der Übernehmer wurde bisher ebenfalls nicht eingereicht.\n\nHinsichtlich der Einzelheiten der einzureichenden Unterlagen wird auf die vorgenannten Schreiben des Gerichts Bezug genommen.\n\nEs wird eine letzte Frist zur Beseitigung der Eintragungshindernisse binnen 1 Monats ab Zustellung dieses Schreibens gesetzt. Danach beabsichtigt das Gericht, den Eintragungsantrag zurückzuweisen.\n\nVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Schreiben des Gerichts vom 02.07.2012 nicht selbstständig anfechtbar ist, da es keine förmliche Zwischenverfügung i.S.d. § 382 Abs. 4 FamFG darstellt, sondern nur einen rechtlichen Hinweis enthält. Sofern ein Beschwerdeverfahren durchgeführt werden soll, müsste daher ausdrücklich erneut Beschwerde eingelegt werden. Die in dem Schreiben der Gesellschaft vom 31.07.2012 enthaltene Beschwerde genügt insoweit nicht, da sie bereits vor Erlass dieser Zwischenverfügung eingelegt wurde.\n\nHinsichtlich der Form der Rechtsmitteleinlegung wird vorsorglich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 17.02.2011, 2 Wx 15/11, verwiesen.\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\nGegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft.\n\nDie Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses in deutscher Sprache einzulegen.\n\nDie Beschwerde ist beim Amtsgericht Aachen einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.\n\nDie Beschwerde kann auch zur Niederschrift jedes anderen inländischen Amtsgerichts eingelegt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Beschwerde ist jedoch der Eingang bei dem Amtsgericht Aachen maßgeblich.\n\nDie Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.“","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2013-08-08/73-hrb-9108","cited_norms":[{"jurabk":"GmbHG","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":2},{"jurabk":"GmbHG","ref":"§ 7","ref_norm":"7","n":1},{"jurabk":"GmbHG","ref":"§ 56a","ref_norm":"56a","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 382","ref_norm":"382","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2013-08-08/73-hrb-9108","retrieved":"2026-10-28 16:02:01.085504+00:00"},"card":{"id":"ag-aachen/2013-08-08/73-hrb-9108","court":"AG Aachen","court_id":"ag-aachen","court_as_stated":"Amtsgericht Aachen","panel":"Richterin","date":"2013-08-08","dockets":["73 HRB 9108"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2013:0808.73HRB9108.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2013:0808.73HRB9108.00"},"cite_as":"AG Aachen, Beschluss vom 08.08.2013 – 73 HRB 9108","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2013-08-08/73-hrb-9108","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"GmbHG/57","law":"GmbHG","abbreviation":"GmbHG","ref":"57","label":"§ 57 GmbHG","mentions":2},{"id":"GmbHG/7","law":"GmbHG","abbreviation":"GmbHG","ref":"7","label":"§ 7 GmbHG","mentions":1},{"id":"GmbHG/56a","law":"GmbHG","abbreviation":"GmbHG","ref":"56a","label":"§ 56a GmbHG","mentions":1},{"id":"FamFG/382","law":"FamFG","abbreviation":"FamFG","ref":"382","label":"§ 382 FamFG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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