{"status":"available","doknr":"OLD259766","ecli":"ECLI:DE:AGAC1:2007:1119.43DS806JS526.07.1.00","court":"Amtsgericht Aachen","senate":null,"decided":"2007-11-19","aktenzeichen":"43 Ds - 806 Js 526/07 - 146/07","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.\n\n \n\nEr wird entsprechend seines Anerkenntnisses weiter verurteilt, an den Geschädigten N ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800,00 € zu zahlen.\n\n \n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\n \n\nDie Kosten des Nebenklägers werden dem Angeklagten auferlegt.\n\n \n\nDas Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsausspruchs vorläufig vollstreckbar.\n\n \n\n- §§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 406 StGB, 708 Nr. 1 ZPO -\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n2\n\n- abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO -\n\n3\n\nI.\n\n4\n\nDer ledige und kinderlose Angeklagte befindet sich in der Ausbildung zum Fahrradmonteur. Zusätzlich ist er als Page im R-Hotel tätig. Strafrechtlich ist er bislang noch nicht in Erscheinung getreten. \n\n5\n\nII.\n\n6\n\nAm 26.01.2007 befand sich der Angeklagte in der Diskothek O in B-Stadt. Im alkoholisierten Zustand entbrannte ein nichtiger Streit mit dem ebenfalls alkoholisierten Zeugen N. Im Rahmen dieses Streites schlug der Angeklagte den Zeugen N eine Bierflasche ins Gesicht. Der Zeuge N erlitt hierdurch eine blutende Schnittverletzung an der Wange und fiel zu Boden. Die Verletzung musste ärztlich behandelt werden. Dem Zeugen N sind Narben im Gesicht zurückgeblieben. \n\n7\n\nDamit hat sich der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht. \n\n8\n\nIII.\n\n9\n\nIm Rahmen der Strafzumessung war zugunsten des Angeklagten sein bereits in einem frühen Verfahrensstadium abgelegtes Geständnis sowie der Umstand zu berücksichtigen, dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Dennoch war angesichts der Folgen der Tat, insbesondere der verbleibenden Narben im Gesicht des Zeugen N, die Strafe nicht dem Rahmen des § 224 Abs. 2 StGB – minderschwerer Fall – zu entnehmen. Allerdings konnte im  Regelstrafrahmen des § 224 Abs. 1 StGB wegen der deutlich überwiegenden, strafmildernden Faktoren auf die gesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten erkannt werden.\n\n10\n\nDem Angeklagten kann eine uneingeschränkte günstige Sozialprognose erstellt werden, d.h., die erkannte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen war.\n\n11\n\nIV.\n\n12\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 465, 471 StPO.\n\n13\n\nV.\n\n14\n\nIm Wege des Adhäsionserfahrens war der Angeklagte zusätzlich gem. § 406 StPO (nicht, wie im Tenor fälschlicherweise bezeichnet StGB) dazu zu verurteilen, an den Zeugen N ein angemessenes Schmerzensgeld i.H.v. 1.800,00 € zu zahlen. Rechtsgrundlage dieser Verurteilung sind §§ 823 Abs. 1, 253 Abs.  2 BGB in Verbindung mit dem in der Hauptverhandlung abgegebenen Anerkenntnis des Angeklagten (§ 406 Abs. 2 StPO i.V.m. § 307 Abs. 1 ZPO). Insoweit war gem. § 406 Abs. 3 StPO i.V.m. § 708 Nr. 1 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils auszusprechen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/259766","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2007-11-19/43-ds-806-js-526-07-146-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 224","ref_norm":"224","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 406","ref_norm":"406","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 471","ref_norm":"471","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 307","ref_norm":"307","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 253","ref_norm":"253","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/259766","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/259766","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aachen/2007-11-19/43-ds-806-js-526-07-146-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/259766","retrieved":"2026-07-09 02:25:00.336935+00:00"}}