{"status":"available","doknr":"001-188769","ecli":"ECLI:CE:ECHR:2018:0710DEC006325817","court":"Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte","senate":"Fünfte Sektion","decided":"2018-07-10","aktenzeichen":"63258/17","doktyp":"Entscheidung","leitsatz":"Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde in seinem Register zu streichen.","text_plain":"Nichtamtliche Übersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für\nVerbraucherschutz\nEUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE\nFÜNFTE SEKTION\nENTSCHEIDUNG\nIndividualbeschwerde Nr. 63258/17\nK.\ngegen Deutschland\nDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Fünfte Sektion) hat in seiner Sitzung\nam 10. Juli 2018 als Ausschuss mit den Richtern und der Richterin\nYonko Grozev, Präsident,\nGabriele Kucsko-Stadlmayer,\nLado Chanturia,\nsowie Milan Blaško, Stellvertretender Sektionskanzler,\nim Hinblick auf die oben genannte Individualbeschwerde, die am 24. August 2017\nerhoben wurde,\nnach Beratung wie folgt entschieden:\nSACHVERHALT UND VERFAHREN\n\n1\nDer 19.. geborene Beschwerdeführer, K., ist deutscher Staatsangehöriger und in S.\nwohnhaft. Vor dem Gerichtshof wurde er von Herrn J., Rechtsanwalt in L., vertreten.\n\n2\nDie deutsche Regierung („die Regierung“) wurde durch ihren\nVerfahrensbevollmächtigten, Herrn H.-J. Behrens vom Bundesministerium der Justiz und für\nVerbraucherschutz, vertreten.\n\n3\nDer Beschwerdeführer rügte unter Berufung auf Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls und\nArtikel 14 der Konvention i. V. m. Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls die Versagung einer\nBefriedung von der Jagd nach § 6a Bundesjagdgesetz in Bezug auf ein Grundstück im\nEigentum einer Erbengemeinschaft, zu der auch der Beschwerdeführer gehörte.\n\n4\nAm 14. November 2017 wurde die Beschwerde der Regierung übermittelt, die der\nKanzlei ihre Stellungnahme zur Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde zuleitete.\nDiese wurde dem Beschwerdeführer am 26. April 2018 mit der Aufforderung übermittelt, bis\nzum 8. Juni 2018 darauf zu erwidern.\n\n5\nSchriftliche Stellungnahmen gingen auch vom Deutschen Jagdverband e.V., dem\nDeutschen Jagdrechtstag e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften\nund Eigenjagdbesitzer sowie von Herrn Mark Ganske ein, die vom Vizepräsidenten\nermächtigt worden waren, sich als Drittparteien am Verfahren zu beteiligen (Artikel 36 Abs. 2\nder Konvention und Artikel 44 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs).\n\n6\nAm 31. Mai 2018 teilte der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers dem\nGerichtshof ohne Angabe von Gründen mit, dass dieser seine Beschwerde zurückzunehmen\nwolle.\nRECHTLICHE WÜRDIGUNG\n\n7\nVor diesem Hintergrund und da im Hinblick auf die Achtung der nach der Konvention\nund den Protokollen dazu garantierten Rechte keine besonderen Umstände vorliegen, ist der\nGerichtshof in Übereinstimmung Artikel 37 Abs. 1 Buchstabe a der Konvention der\nAuffassung, dass eine weitere Prüfung der Beschwerde nicht gerechtfertigt ist.\n\n8\nNach alledem ist es angezeigt, die Rechtssache im Register zu streichen.\nAus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig,\ndie Beschwerde in seinem Register zu streichen.\nAusgefertigt in englischer Sprache und schriftlich zugestellt am 6. September 2018.\nMilan Blaško Yonko Grozev\nDeputy Registrar Präsident","source":"egmr","source_url":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-188769","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/egmr/2018-07-10/63258-17","cited_norms":[{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 36","ref_norm":"36","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 37","ref_norm":"37","n":1}],"authoritative_source":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-188769","attribution":{"source":"hudoc.echr.coe.int","source_url":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-188769"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/egmr/2018-07-10/63258-17","upstream":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-188769","retrieved":"2026-07-29 08:51:31.090751+00:00"}}