{"status":"available","doknr":"001-124181","ecli":"ECLI:CE:ECHR:2013:0702DEC001485907","court":"Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte","senate":"Fünfte Sektion","decided":"2013-07-02","aktenzeichen":"14859/07","doktyp":"Entscheidung","leitsatz":"Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde in seinem Register zu streichen. Stephen Phillips Ganna Yudkivska Stellvertretender Kanzler Präsidentin","text_plain":"Nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen\nEUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE\nFÜNFTE SEKTION\nENTSCHEIDUNG\nIndividualbeschwerde Nr. 14859/07\nK.\ngegen Deutschland\nDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Fünfte Sektion) hat in seiner Sitzung\nam 2. Juli 2013 als Ausschuss mit den Richterinnen und dem Richter:\nGanna Yudkivska, Präsidentin,\nAngelika Nußberger,\nAndré Potocki,\nsowie Stephen Phillips, stellvertretender Sektionskanzler,\nim Hinblick auf die oben genannte Individualbeschwerde, die am 28. März 2010 erhoben\nwurde,\nnach Beratung wie folgt entschieden.\nSACHVERHALT UND VERFAHREN\nDie 19.. geborene Beschwerdeführerin, K., ist deutsche Staatsangehörige und in\nBersenbrück wohnhaft.\nDie deutsche Regierung („die Regierung“) wurde durch ihren Verfahrensbevollmächtigten,\nHerrn H.-J. Behrens vom Bundesministerium der Justiz, vertreten.\nDie Beschwerdeführerin rügte insbesondere, dass die Verpflichtung zur Duldung der Jagd\nauf ihrem Grundeigentum und ihre Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ihr\nRecht auf Achtung ihres Eigentums verletzten.\nDie Rügen der Beschwerdeführerin nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention\nwurden der Regierung übermittelt, und die Regierung nahm zur Zulässigkeit und zur\nBegründetheit Stellung. Die Stellungnahme wurde der Beschwerdeführerin mit der\nAufforderung übersandt, ihre Ansprüche auf gerechte Entschädigung geltend zu machen.\nDas Schreiben der Kanzlei blieb unbeantwortet.\nMit Schreiben vom 5. April 2013, das durch Einschreiben zugesandt wurde, wurde der\nBeschwerdeführerin mitgeteilt, dass die ihr eingeräumte Stellungnahmefrist am 13. Mai 2013\nabgelaufen und eine Fristverlängerung nicht beantragt worden sei. Die Beschwerdeführerin\nwurde darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a der\nKonvention eine Rechtssache in seinem Register streichen kann, wenn die Umstände Grund\nzur Annahme geben, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde nicht weiterzuverfolgen\nbeabsichtigt. Die Beschwerdeführerin erhielt dieses Schreiben am 16. April 2013. Eine\nAntwort darauf ist jedoch nicht eingegangen.\nRECHTLICHE WÜRDIGUNG\nDer Gerichtshof ist der Auffassung, dass unter diesen Umständen im Sinne von Artikel 37\nAbsatz 1 Buchstabe a der Konvention davon ausgegangen werden kann, dass die\nBeschwerdeführerin ihre Beschwerde nicht weiterzuverfolgen beabsichtigt. Der Gerichtshof\nstellt ferner gemäß Artikel 37 Absatz 1 in fine fest, dass keine besonderen Umstände\nhinsichtlich der Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Konvention und ihren\nProtokollen anerkannt sind, vorliegen, die eine weitere Prüfung der Beschwerde erfordern\nwürden.\nNach alledem ist es angezeigt, die Rechtssache im Register zu streichen.\nAus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig,\ndie Beschwerde in seinem Register zu streichen.\nStephen Phillips Ganna Yudkivska\nStellvertretender Kanzler Präsidentin","source":"egmr","source_url":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-124181","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/egmr/2013-07-02/14859-07","cited_norms":[{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 37","ref_norm":"37","n":2},{"jurabk":"EMRK-ZP1","ref":"Art 1","ref_norm":"1","n":1}],"authoritative_source":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-124181","attribution":{"source":"hudoc.echr.coe.int","source_url":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-124181"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/egmr/2013-07-02/14859-07","upstream":"https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-124181","retrieved":"2026-07-29 19:09:31.373119+00:00"}}