{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1998-10-13_5_StR_393_98_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1998-10-13","aktenzeichen":"5 StR 393/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 393/98\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 13. Oktober 1998\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n\n13. Oktober 1998 beschlossen:\n\n1. Das Verfahren wird in den Fällen B III 10\nund 18 des Urteils nach § 154 Abs. 2 StPO\neingestellt. Insoweit fallen die Kosten\ndes Verfahrens und die dem Angeklagten\nentstandenen notwendigen Auslagen der\n\nStaatskasse zur Last.\n\n2. Demgemäß wird auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Berlin\nvom 12. September 1997 nach § 349 Abs. 4\nStPO\n\na) im Schuldspruch dahin abgeändert, daß\nder Angeklagte wegen gewerbsmäßiger\nHehlerei in 26 (statt in 28) Fällen\n\nverurteilt ist,\n\nb) im Gesamtstrafausspruch aufgehoben.\n\n3. Die weitergehende Revision wird nach $S 349\n\nAbs. 2 StPO als unbegründet verworfen.\n\n4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die verbleibenden Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\nGründe\n\nNach den eigenen prinzipiell tragfähigen Grundsätzen des\nTatrichters für eine Zusammenfassung mehrerer Fälle gewerbsmäßiger Hehlerei, bezogen auf von Portugal aus abgesetzte gestohlene Fahrzeuge, zur Tateinheit (UA S. 172)\nist die unterbliebene Zusammenfassung der Fälle B III 10\nund 11 sowie B III 18 und 19 des Urteils trotz einheitlicher Zollabfertigung und Verschiffung der betroffenen\nFahrzeuge nicht ganz unbedenklich. Der Generalbundesanwalt hat den Bedenken durch einen Antrag auf Teileinstellung hinsichtlich der jeweils angenommenen geringeren\nEinzeltat nach § 154 Abs. 2 StPO Rechnung getragen, dem\nder Senat folgt. Infolge des Wegfalls der beiden zugehörigen Einzelstrafen von einem Jahr sowie drei Jahren und\nsechs Monaten Freiheitsstrafe kommt die - hohe - Gesanmtfreiheitsstrafe von zehn Jahren in Wegfall, ohne daß es\ninsoweit der Aufhebung von Feststellungen nach § 353\n\nAbs. 2 StPO bedürfte.\n\nDer neue Tatrichter wird bei der Gesamtstrafenfestsetzung\nder festgestellten Verfahrensverzögerung (s. UA S. 175)\ndurch exakte Bestimmung der dem Angeklagten deswegen zuzubilligenden Strafmilderung, wie sie von der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts verlangt wird, Rechnung\nzu tragen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 m.w.N.). Er wird in die Gesamtstrafe nach\n§ 55 StGB die gegen den Angeklagten durch inzwischen\n\nrechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin vom\n\n14. Januar 1998 verhängte weitere Freiheitsstrafe von\nacht Monaten (Verwerfungsbeschluß des Senats vom\n\n17. September 1998 - 5 StR 391/98) einzubeziehen haben.\n\nLaufhütte Harms Häger\n\nBasdorf Gerhardt","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-10-13/5-str-393-98","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 353","ref_norm":"353","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-10-13/5-str-393-98","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:48.094856+00:00"}}