{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1998-01-08_5_StR_720_97_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1998-01-08","aktenzeichen":"5 StR 720/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 720/97\n(alt: 5 StR 525/96)\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 8. Januar 1998\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.\n\n-2-\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar\n1998 beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 8. August\n1997 nach S 349 Abs. 4 StPO im Gesamtstraf-\n\nauspruch aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird nach S$S 349 Abs.\n\n2 StPO als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer\n\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in zwei Fällen und wegen Beischlafs\nzwischen Verwandten in fünf Fällen unter Einbeziehung der\nEinzelstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung der Gesamtstrafe; im übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349\n\nAbs. 2 StPO.\n\nMit Urteil vom 8. Januar 1997 hatte der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das (erste) Urteil des\nLandgerichts vom 30. Mai 1996 teilweise aufgehoben und\ndie Sache zurückverwiesen. Über die insgesamt acht Fälle\ndes Beischlafs zwischen Verwandten (mit Einzelstrafen von\njeweils einem Jahr und zwei Monaten) hat der Senat wie\nfolgt entschieden: Drei Fälle sind wegen Verjährung eingestellt worden; weitere drei Einzelstrafen wurden\n- ebenso wie die Gesamtstrafe - aufgehoben. Die restli-\n\nchen zwei Einzelstrafen wegen Beischlafs zwischen Ver-\n\n-3-\n\nwandten und zwei weitere Einzelstrafen wegen sexuellen\nMißbrauchs eines Kindes sind rechtskräftig geworden. Damit waren in die neu zu bildende Gesamtstrafe - neben den\nbeiden Einzelstrafen wegen sexuellen Mißbrauchs eines\nKindes und den Einzelstrafen aus der Vorverurteilung -\nnur noch fünf Einzelstrafen (zwei rechtskräftige und drei\nvom neuen Tatrichter festzusetzende) wegen Beischlafs\n\nzwischen Verwandten einzubeziehen.\n\nVon diesem Aufhebungsumfang ist das Landgericht auch bei\nseiner Urteilsformel und bei der Zusammenfassung der\nrechtlichen Würdigung (UA S. 10) ausgegangen. Bei der Bemessung der Höhe der neu gebildeten Gesamtstrafe ist der\nTatrichter indes von (wiederum) acht Einzelstrafen wegen\nBeischlafs zwischen Verwandten, nämlich “jeweils 1 Jahr 2\nMonate für 5 Fälle” und von drei weiteren neu festgesetzten Einzelstrafen ausgegangen (UA S. 13). Es kann daher,\n\nauch im Blick auf die Höhe der Gesamtstrafe, nicht ausge-\n\n-4-\n\nschlossen werden, daß das Landgericht die wegen Verjährung eingestellten Fälle mit in die Strafzumessung einbe-\n\nzogen hat.\n\nLaufhütte Harms Basdorf\nRichter am Gerhardt\nBundesgerichtshof Nack ist beurlaubt und verhindert zu unterschreiben\n\nLaufhütte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-01-08/5-str-720-97","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-01-08/5-str-720-97","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:34.402491+00:00"}}