{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1995-12-19_5_StR_498_95_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1995-12-19","aktenzeichen":"5 StR 498/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 498/95\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 19. Dezember 1995\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nThorsten Jens Robert K um .\nEn 1969 in BEE,\n\ngeboren am =.\n\nwegen Betruges\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n19. Dezember 1995 beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Januar 1995 wird nach S 349 Abs. 2 StPO als\nunbegründet verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.\n\nDer Senat merkt folgendes an:\n1. Zur Verfahrensrüge Nr. 1:\n\nDer Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die in\n_BGHR StPO 5 240 Abs. 2 Gelegenheit 1 für die Zeugenbefragung aufgestellten Grundsätze auch insoweit\ngelten, als es darum geht, daß der Verteidiger sein\nFragerecht aus S$S 240 Abs. 2 Satz 1 StPO im Rahmen\nder Vernehmung des Angeklagten zur Sache nach S 243\nAbs. 4 Satz 2 StPO ausübt. Denn hier ist auszuschließen, daß das Urteil etwa darauf beruht, daß\nder Verteidiger die Möglichkeit zur Befragung des\nAngeklagten nicht bereits unmittelbar nach dessen\nEinlassung zur Sache erhielt.\n\n2. Zur Verfahrensrüge Nr. 11:\n\nAllerdings teilt der Senat die Ansicht des Kammergerichts, das in vorliegender Sache durch Beschluß\nvom 23. Januar 1995 folgendes befunden hat: Die Ablehnung des Antrags der Verteidigung auf Erteilung\nvon \"Dauersprechscheinen\" (Erlaubnis zum Besuch des\nin Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten nach\nS 119 Abs. 3, 6 StPO) für den Arzt für Neurologie\nund Psychiatrie Mg und den Diplom-Psychologen\nCU durch die Verfügung der Vorsitzenden\nder Strafkammer vom 22. Dezember 1994 entsprach\nnicht dem Gesetz.\n\nIndes ist die hieran anknüpfende Verfahrensrüge unzulässig, weil sie nicht in der durch S 344 Abs. 2\nSatz 2 StPO gebotenen Form erhoben ist. Zwar werden\nder in diesem Zusammenhang zitierte Beweisamtrag\nvom 15. November 1994 und der ebenso zitierte Beschluß der Strafkammer vom 19. Dezember 1994 im\nRahmen des Vortrags zu einer anderen Verfahrensrüge\n(Verfahrensrüge Nr. 4) mitgeteilt. Jedoch verabsäumt die Revision die Mitteilung des in diesem Zusammenhang zitierten \"Berichts der Gerichtshelferin\nFrau StR Cie vom 27. Juli 1994 nebst Anlagen\".\n\nZudem kann der Senat ausschließen, daß der Strafausspruch, der allein als betroffen in Betracht\nkommt, auf dem genannten Rechtsfehler beruht. Denn\ndie im wesentlichen geltend gemachte Legasthenie\ndes Angeklagten konnte keinesfalls zu der Annahme\n\nführen, daß der Angeklagte bei seinen 56 Betrugstaten mit einer Gesamtschadenssumme von\n\n1.258.999,-- DM im Sinne des § 21 StGB erheblich in\nseiner Steuerungsfähigkeit behindert gewesen wäre.\n\nLaufhütte Horstkotte Häger\nBasdorf Nack","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1995-12-19/5-str-498-95","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1995-12-19/5-str-498-95","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:23:02.488866+00:00"}}