{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1992-12-01_5_StR_467_92_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1992-12-01","aktenzeichen":"5 StR 467/92","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5_ StR 467/92 ek\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 1. Dezember 1992\nin der Strafsache\ngegen\n\nDieter Christian Georg RÜEEB au: \"N\ngeboren am EEE 1>30 ir ro iin.\n\nwegen Steuerhinterziehung u.a.\n\n„f es\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Dezember 1992 beschlossen:\n\nDer Antrag des Angeklagten, ihn nachträglich zu\nder Berichtigung seines Geburtsdatums im Urteil\ndes Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. November 1991 anzuhören, wird verworfen.\n\nGründe\n\nDer Senat hat mit Beschluß vom 10. November 1992 entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts die Revision\ndes Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. November 1991 nach § 349 Abs. 2 StPO\nverworfen. Der Senat hat das bezeichnete Urteil allerdings im Rubrum dahin berichtigt, daß das Geburtsdatum\ndes Angeklagten richtig 1. Oktober 1930 lautet.\n\nMit seinem Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs\n(S 33 a StPO) wendet sich der Angeklagte gegen die Berichtigung des Urteils. Er ist der Auffassung, daß durch\ndie Änderung des Geburtsdatums die Person des Angeklagten\nausgewechselt worden sei.\n\nDie Voraussetzungen des S§ 33 a StPO liegen nicht vor. Der\nSenat hat bei der Berichtigung des Rubrums lediglich das\nGeburtsdatum der Person richtig gestellt, gegen die das\nVerfahren geführt wurde. Er hat bei dieser Entscheidung\nkeine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen\nder Angeklagte nicht gehört worden ist (BGHR Stpo § 33 a\nSatz 1 Anhörung 1, 2, 3 und 5). Der Antrag des General-\n\nbundesanwalts vom 6. Oktober 1992 ist dem Angeklagten am\n12. Oktober 1992 zugestellt worden. Der Generalbundesanwalt hat hierin ausdrücklich zu dem Vortrag des Angeklagten Stellung genommen, das angefochtene Urteil betreffe\nangesichts des darin angegebenen Geburtsdatums \"30. Januar 1930\" nicht ihn, sondern einen \"seit Jahren in Kanada\nwohnhaften\" Vetter gleichen Namens. In seiner Gegenerklärung vom 16. Oktober 1992 hat sich der Angeklagte nochmals ausführlich zu dieser Frage geäußert. Der Antrag\nbleibt daher ohne Erfolg.\n\nLaufhütte Schäfer Häger\nBasdorf Nack","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-12-01/5-str-467-92","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 33a","ref_norm":"33a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-12-01/5-str-467-92","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:22:31.143587+00:00"}}