{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1991-10-16_5_StR_461_91_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1991-10-16","aktenzeichen":"5 StR 461/91","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"44\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n5 _StR 461/91\n\nin der Strafsache\ngegen\n\n1. Ali DEE aus Beim.\ngeboren am EB 1969 in zul (Türkei),\n\nzur Zeit in Haft,\n\n2. Michael LED aus BE.\n| dort geboren am EEE» 1967,\n\nwegen gemeinschaftlichen schweren Raubes\n\nALL\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat - zu 2. auf\nAntrag des Generalbundesanwalts - am 16. Oktober 1991 nach\n8 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Berlin vom 8. April 1991 in den\n\nStrafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen\naufgehoben.\n\n2. Die weitergehenden Revisionen werden als unbegründet\nverworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die\n\nauch über die Kosten der Revisionen zu entscheiden\nhat.\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes den Angeklagten DEED zu einer Freiheitsstrafe von\nvier Jahren und den Angeklagten LE zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die\nAngeklagten rügen mit ihren Revisionen die Verletzung\nsachlichen Rechts.\n\nSoweit die Revisionen die Schuldsprüche betreffen, sind\nsie unbegründet im Sinne von S 349 Abs. 2 StPO. Dagegen\nkönnen die Strafaussprüche keinen Bestand haben.\n\n704\n\nDas Landgericht hat bei beiden Angeklagten einen minder\nschweren Fall nach § 250 Abs. 2 StGB verneint und die erkannten Strafen dem Strafrahmen der SS 250 Abs. 1, 21,\n\n49 Abs. 1 StGB entnommen. Gegen die hierbei vorgenommene\nwürdigung bestehen durchgreifende rechtliche Bedenken. Das\nLandgericht hat zwar gesehen, daß bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, eine Gesamtwürdigung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden Umstände vorzunehmen ist. Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung hat das Landgericht jedoch wesentliche strafmildernde Gesichtspunkte nicht erwähnt, die es\nden Angeklagten bei der Strafzumessung im engeren Sinne\nzugutegehalten hat, nämlich Geständnis, Reue, Unbestraftheit und jugendliches Alter der Angeklagten. Es ist daher\nzu besorgen, daß das Landgericht diese Umstände bei der\nStrafrahmenwahl nicht berücksichtigt hat. Der Senat kann\nnicht ausschließen, daß der Tatrichter bei Berücksichtigung auch dieser Umstände bei beiden Angeklagten zur Annahme eines minder schweren Falles gekommen wäre und geringere Strafen verhängt hätte.\n\nMod\n\nFür die neue Hauptverhandlung weist der Senat allerdings\ndarauf hin, daß die Anwendung des S 21 StGB bei beiden Angeklagten erneuter, sorgfältiger Prüfung bedarf.\n\nLaufhütte Horstkotte Harms\nSchäfer Nack","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1991-10-16/5-str-461-91","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1991-10-16/5-str-461-91","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:22:13.412919+00:00"}}