{"status":"available","doknr":"CEBGHSTR-BGH_Strafsenat-5_NA_1990-03-20_5_StR_80_90_NA_NA_NA","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1990-03-20","aktenzeichen":"5 StR 80/90","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 80/90\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Bankkaufmann\n\nHorst SEE zu SO,\ndort geboren am EB 15951,\n\nzur Zeit in Haft,\n\nwegen Geldfälschung u. a.\n\n21\n\n2 - 21\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts am 20. März 1990 nach § 349\n\nAbs. 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Braunschweig vom 18. Oktober 1989\n\nmit den Feststellungen aufgehoben.\nDie Sache wird an eine andere Strafkammer des Land-\n\ngerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten\n\nder Revision zu entscheiden hat.\n\nGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzten\nBetruges in Tateinheit mit Geldfälschung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gefälschte\n\nPartizipationsscheine eingezogen.\n\nDer Angeklagte hat nach den Feststellungen in sieben Fällen\ndurch Vorspiegelungen erhebliche Geldbeträge an sich gebracht. Hierbei hat er in zwei Fällen eine Sicherung dadurch vorgetäuscht, daß er Nachdrucke von Bäloise-Partizipationsscheinen in einem unter bestimmten Voraussetzungen für den Geldgeber zugänglichen Schließfach hinterlegte\n(Fälle 1 und 6 der Urteilsgründe); in einem Fall (Fall\n\n6) hat er auch solche Reprints dem Gläubiger als Sicherheit\nausgehändigt. Der Tatrichter hat die Bäloise-Partizipationsscheine als Anteilsscheine nach § 151 Nr. 3 StGB bewertet\nund die als fortgesetzte Handlung aufgefaßte Tat nicht\n\nnur als ein Vergehen nach den §§ 263, 267 StGB, sondern\n\n- 3 P74\n\nauch als ein Verbrechen der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1\nNr. 3 i1.V.m. 8 151 Nr. 3 und § 152 StGB) aufgefaßt.\n\nAuf die Revisionsangriffe, die sich hauptsächlich auf\n\ndas Merkmal \"Inverkehrbringen\" im Sinne des § 146 StGB\nbeziehen, kommt es nicht an. Denn die sachlich-rechtliche\nNachprüfung des Urteils ergibt aus anderen Gründen, daß\ndie Feststellungen die Anwendung der § 8 146, 151, 152 StGB\n\nnicht tragen.\n\nDie Urteilsgründe geben keine Auskunft über die Art des\nWertpapiers, das auf Veranlassung des Angeklagten nachgemacht worden ist. Dem Zusammenhang der Urteilsgründe\n\n1äßt sich nur entnehmen, daß es bei den Bäloise-Partizipationsscheinen um schweizerische Papiere handelt. Dagegen\nfehlt jeder Hinweis darauf, daß die Bäloise-Partizipationsscheine Anteilsscheine sind, die von einer Kapitalanlage-\n\ngesellschaft ausgegeben worden sind (§ 151 Nr. 3 StGB).\n\nDa der Tatrichter den gesamten Vorgang als eine fortgesetzte Handlung aufgefaßt hat, führt der die $% 146,\n\n- u -\n\n- 4 - BAG\n\n151, 152 StGB betreffende Rechtsfehler zur Aufhebung des\nSchuldspruchs insgesamt. Der Tatrichter wird in der neuen\nVerhandlung zu prüfen haben, ob ein Gesamtvorsatz vorgelegen\n\nhat oder ob es sich vielmehr um mehrere selbständige Hand-\n\nlungen gehandelt hat.\n\nHerrmann Fleischmann Schuster\n\nFuhrmann Horstkotte","source":"ce-bgh-str","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-03-20/5-str-80-90","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 151","ref_norm":"151","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-03-20/5-str-80-90","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377","retrieved":"2026-08-21 23:21:49.637744+00:00"}}